Förderung der Stiftung Kinderseele
Die Stiftung Kinderseele fördert Maßnahmen zur Chancengleichheit von Kindern, insbesondere nach körperlicher und/oder sexueller Gewalterfahrung, pädagogische und therapeutische Angebote für Kinder mit seelischen, körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen sowie die Integration behinderter Kinder und die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für benachteiligte Jugendliche.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten und Maßnahmen, die Kindern und Jugendlichen, insbesondere körperlich und/oder sexuell Gewalt erfahrenen sowie seelisch, körperlich und/oder geistig beeinträchtigten Kindern, Chancengleichheit ermöglichen, ihre Integration stärken und benachteiligte Jugendliche bei Ausbildung und Arbeitsmarktzugang unterstützen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Fahrzeuge
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Es dürfen keine anderen verfügbaren Mittel vorhanden oder diese bereits ausgeschöpft sein
- Anträge werden quartalsweise in den Stiftungssitzungen geprüft
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Satzung/Vereinsregisterauszug
- Gemeinnützigkeitsbescheinigung
Bewertungskriterien
- Vorrang anderer Mittel
- Regionale Ausrichtung
- Keine Bezuschussung von Fahrzeugen
Beschreibung
Die Stiftung Kinderseele engagiert sich deutschlandweit für die Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen, die körperliche, sexuelle oder seelische Gewalt erlitten haben, sowie für jene mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen. Insbesondere fördert sie pädagogische und therapeutische Angebote, die traumatisierten Kindern Selbstvertrauen und Perspektiven zurückgeben. Zudem werden Projekte unterstützt, die die Integration behinderter Kinder vorantreiben und Ausbildungs- sowie Arbeitsplätze für benachteiligte Jugendliche schaffen. Als gemeinnützige Förderinstitution richtet sich die Stiftungsarbeit an öffentliche Einrichtungen, Bildungsträger und gemeinnützige Organisationen, die innovative Konzepte zur Begleitung, Förderung und sozialpädagogischen Betreuung dieser Zielgruppen entwickeln und umsetzen.
Förderanträge werden laufend eingereicht und in quartalsweisen Stiftungssitzungen geprüft. Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Nachweis erschöpfter oder nicht verfügbarer anderer Finanzierungsquellen; die Stiftungsförderung erfolgt ausschließlich in Form von Zuschüssen und schließt kostenintensive Anschaffungen wie Fahrzeuge aus. Bewerbende Institutionen legen eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan sowie Satzung, Vereinsregisterauszug und Gemeinnützigkeitsbescheinigung vor. Die regionale Ausrichtung des Vorhabens und die Einhaltung der Förderkriterien werden im Auswahlverfahren bewertet. Durch diese stringente Vorgehensweise stellt die Stiftung sicher, dass die Mittel direkt dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden, und benachteiligten Kindern und Jugendlichen nachhaltig neue Lebens- und Lernchancen eröffnen.
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