Förderung der Stiftung "Kirche mit Anderen" in Mecklenburg
Die Stiftung "Kirche mit Anderen" in Mecklenburg fördert Projekte der missionarischen Arbeit, der Jugend- und Familienarbeit, Erwachsenenbildung sowie Gemeindeentwicklung mit Personal- und Sachkosten für 6–24 Monate; Anträge sind zweimal jährlich bis zum 15.03. und 15.09. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten zur missionarischen Arbeit und innovativen Vorhaben in den Bereichen Jugend- und Familienarbeit, Erwachsenenbildung, sozialdiakonische Arbeit, Gemeindeentwicklung und außergemeindliche Arbeitsfelder im Kirchenkreis Mecklenburg im Sinne der Stiftungssatzung.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde, landeskirchlicher Dienst/Werk oder Verein in Mecklenburg
- Projekt muss Mecklenburg betreffen
- Eigenbeitrag in finanzieller, personeller oder baulicher Hinsicht
- Projektcharakter
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Aussagefähige Projektbeschreibung
- Zeitplan
- Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Vorlage eines Kirchengemeinderatsbeschlusses (bei Fördersumme ≥ 10.000 €)
- Angaben zum Antragsteller und Projektpartner
Bewertungskriterien
- Angemessener Eigenbeitrag
- Projektcharakter und Innovationsgrad
- Zusammenarbeit mehrerer Partner
Beschreibung
Die Stiftung „Kirche mit Anderen“ in Mecklenburg unterstützt landeskirchliche Akteur:innen und Vereine, die im Sinne missionarischer und sozialdiakonischer Impulse tätig sind. Gefördert werden Projekte mit klarem Projektcharakter in den Feldern Jugend- und Familienarbeit, Erwachsenenbildung, Gemeindeentwicklung sowie außergemeindliche Arbeitsfelder. Im Fokus stehen Vorhaben, die gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratisches Miteinander stärken, indem sie innovative Formen der Kirchengemeinde- und Gemeindediakonie entfalten. Antragsberechtigt sind Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinden, landeskirchliche Dienste und Werke sowie gemeinnützige Vereine, deren Aktivitäten Mecklenburg betreffen. Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag in finanzieller, personeller oder baulicher Form sowie die Einbindung mehrerer Partnerorganisationen.
Die Förderung erstreckt sich über 6 bis 24 Monate und deckt bis zu 50 % der Personalkosten und Sachausgaben, bei Einzelveranstaltungen in Ausnahmefällen auch kürzere Zeiträume. Projekte müssen einen Gesamtumfang von mindestens 1.000 € aufweisen und die solide Sicherung der Gesamtfinanzierung gewährleisten. Eine aussagekräftige Projektbeschreibung, Zeitplan, detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie gegebenenfalls ein Beschluss des Kirchengemeinderats (bei Fördersummen ab 10.000 €) sind Bestandteil der Bewerbungsunterlagen. Anträge können jeweils bis zum 15. März und 15. September bei der Stiftungsvorstand eingereicht werden. Die Entscheidung erfolgt anhand von Innovationsgrad, Angemessenheit des Eigenbeitrags und kooperativem Ansatz. Erfolgreiche Modellprojekte mit nachweisbarer Ausstrahlung erhalten die Möglichkeit einer Verlängerung und intensiveren Begleitung durch die Stiftung.
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