Zuschuss

Förderung der Stiftung „Kirche sein – Region Hannover“

Die Stiftung „Kirche sein – Region Hannover“ fördert kirchliche und wohlfahrtspflegerische Projekte in der Region Hannover, insbesondere Maßnahmen für sozial Benachteiligte, pastorale und caritative Vorhaben sowie kirchlich-kulturelle Angebote. Anträge können ganzjährig gestellt werden.

Soziales Kinder und Jugendliche Bildung Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niedersachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung verfolgt kirchliche Zwecke und Zwecke des Wohlfahrtswesens und unterstützt die Arbeit der Katholischen Kirche in der Region Hannover durch finanzielle Förderung von Projekten in den Bereichen soziale Benachteiligung, pastorale und caritative Dienste, kirchlich-kulturelle Angebote, katholische Kindertagesstätten und Schulen, Jugendarbeit und -austausch, Familien- und Seniorenarbeit sowie Erwachsenenbildung.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Tätigkeit in der Region Hannover
  • Kirchlicher oder wohlfahrtspflegerischer Zweck
  • Gemeinnützigkeit

Beschreibung

Die Stiftung „Kirche sein – Region Hannover“ unterstützt seit ihrer staatlichen Anerkennung im Jahr 2007 kirchliche und wohlfahrtspflegerische Initiativen im niedersächsischen Raum. Sie stellt als gemeinnützige Einrichtung finanzielle Mittel in Form von Zuschüssen bereit und fördert vor allem Projekte, die benachteiligte Menschen in den Fokus rücken. Pastoral- und Caritas-Vorhaben sowie kirchlich-kulturelle Angebote profitieren gleichermaßen von der fortlaufenden Förderung. Anträge können das ganze Jahr über von gemeinnützigen Organisationen, öffentlichen Einrichtungen oder Bildungsträger:innen mit Sitz oder wirksamer Tätigkeit in der Region Hannover eingereicht werden. Die Stiftung setzt dabei auf nachhaltige Wirkung und zielt darauf ab, die soziale Teilhabe und Bildungszugänge breit aufzustellen.

Geförderte Maßnahmen umfassen unter anderem die Arbeit in katholischen Kindertagesstätten und Schulen, Jugendarbeit und internationalen Austauschprogramme, Angebote der Familien- und Seniorenarbeit sowie Weiterbildungs- und Kulturprojekte für Erwachsene. Sie richtet sich insbesondere an Teilnehmer:innen, die aufgrund sozialer oder wirtschaftlicher Benachteiligung Unterstützung benötigen. Voraussetzung für eine förderfähige Maßnahme ist der gemeinnützige bzw. kirchliche Zweck im Sinne der Stiftungssatzung. Durch die kontinuierliche Bereitstellung von Zuschüssen trägt die Stiftung dazu bei, das Engagement der Katholischen Kirche in der Region Hannover zu stärken und zukunftsweisende Projekte wirkungsvoll umzusetzen.

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