Zuschuss

Förderung der Stiftung Kunstmuseum Moré

Projekt- und Zweckförderung der gemeinnützigen Stiftung Kunstmuseum Moré in Elsterwerda zur Unterstützung von Ausstellungen, museumspädagogischen Initiativen, Kooperationen sowie ökologisch orientierter Bildungsangebote. Anträge jederzeit möglich.

Kultur Bildung Bildung für nachhaltige Entwicklung Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Kunst und Kultur sowie Bildung durch Sammlung und öffentliche Ausstellung von gegenständlicher Kunst, die die Schönheit der Natur vermittelt und zum Erhalt der Umwelt anregt; Unterstützung von museumspädagogischen Projekten, Veranstaltungsformaten, Kooperationen und ökologischen Bildungsinitiativen.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten
  • Projektkosten
  • Kooperationskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Schuldenausgleich
  • Anschaffung von Immobilien

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Steuerbegünstigter Status (Gemeinnützigkeit)
  • Projektbezug zu Kunst, Kultur, Bildung oder Nachhaltigkeit
  • Kein Rechtsanspruch auf Förderung

Bewertungskriterien

  • Ausrichtung am Stiftungszweck
  • Kultureller und museumspädagogischer Nutzen
  • Ökologischer bzw. Nachhaltigkeitsbezug

Beschreibung

Die Stiftung Kunstmuseum Moré in Elsterwerda vergibt fortlaufend Zuschüsse an steuerbegünstigte Körperschaften, non-profit-Organisationen und öffentliche Bildungseinrichtungen in Brandenburg. Gefördert werden Ausstellungen gegenständlicher Kunst, die die Schönheit der Natur vermittelt, sowie museumspädagogische Initiativen, Kooperationen mit Partner:innen und ökologisch orientierte Bildungsangebote. Mit dem Ziel, Kunst, Kultur und Bildung im Sinne nachhaltiger Entwicklung zu verbinden, unterstützt die Stiftung Projekte, die einen klaren Bezug zu Kunst, Kultur, Umwelt- und Klimaschutz haben. Anträge können jederzeit gestellt werden – ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Förderfähig sind Sach- und Projektkosten sowie Aufwendungen für Kooperationen; nicht gefördert werden Schuldenausgleich und der Erwerb von Immobilien. Die Auswahl erfolgt nach Ausrichtung am Stiftungszweck, kulturellem und museumspädagogischem Nutzen sowie ökologischem bzw. Nachhaltigkeitsbezug. Eingereichte Vorhaben tragen dazu bei, die Sammlung weiterzuentwickeln, Ausstellungsräume zu gestalten und Impulse für bewussteres Leben zu setzen. Die Stiftung legt großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Partner:innen, um gemeinsam kulturelle Begegnungsorte zu schaffen und die Bedeutung von Kunst als Motor für Umweltbewusstsein und Bildung erlebbar zu machen.

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