Zuschuss

Förderung der Stiftung Lebenshilfe im Kreis Neunkirchen

Die Stiftung unterstützt die Arbeit und Angebote der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Neunkirchen, insbesondere dort, wo Leistungen nicht vollständig durch Sozialhilfeträger finanziert werden. Förderanfragen jederzeit beim Stiftungsvorstand möglich.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Saarland

Förderziel

Förderung von Projekten und Maßnahmen zugunsten von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Neunkirchen, wenn Leistungen nicht durch Sozialhilfeträger gedeckt sind, um zusätzliche Angebote und Zuschüsse zu ermöglichen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Tätigkeit für Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Neunkirchen

Beschreibung

Die Stiftung Lebenshilfe im Kreis Neunkirchen fördert gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen im Saarland, die sich für Menschen mit geistiger Behinderung einsetzen. In Form von unbürokratischen Zuschüssen unterstützt sie insbesondere Projekte und Angebote, deren Kosten nicht vollständig von Sozialhilfeträgern getragen werden. Antragsberechtigt sind alle Einrichtungen und Vereine im Landkreis Neunkirchen, die sich in den Bereichen Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales engagieren. Förderanfragen können fortlaufend beim Stiftungsvorstand eingereicht werden, sodass eine zeitnahe Umsetzung neuer Maßnahmen möglich ist. Durch diese kontinuierlichen Fördermöglichkeiten trägt die Stiftung dazu bei, Lücken in der öffentlichen Finanzierung zu schließen und zusätzliche Ressourcen für inklusive Angebote zu schaffen.

Das Förderziel liegt in der Stärkung der Teilhabe und Lebensqualität von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Neunkirchen. Gefördert werden beispielsweise Freizeitprojekte, Therapiekostenzuschüsse, Weiterbildungen für Fachkräfte und innovative Betreuungsangebote, die über das Standardleistungsportfolio hinausgehen. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der Tätigkeiten zugunsten der Zielgruppe und orientiert sich an den individuellen Bedarfen vor Ort. Die Verwendung der Mittel wird vom Stiftungsrat geprüft und meritokratisch bewilligt, um größtmögliche Transparenz und Wirkung sicherzustellen. Interessierte Einrichtungen können jederzeit detaillierte Informationen zu Antragsmodalitäten und Begutachtungsverfahren beim Vorstand erfragen und so einen wertvollen Beitrag zur inklusiven Gemeinschaft im Saarland leisten.

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