Förderung der Stiftung Mach mit (Dietlinde und Bernhard Nicolin Stiftung)
Die Stiftung „Mach mit“ unterstützt musikalische Aktivitäten und musische Projekte für Kinder und Jugendliche in Kitas, Schulen, Musikschulen, kirchlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Vereinen. Förderung von Musikalien, Instrumenten, technischer Ausstattung, personellen Aufwendungen und Aufführungen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung „Mach mit“ fördert die musikalische Früherziehung im Vorschulalter sowie die musikalische Aus- und Weiterbildung von Kindern und Jugendlichen durch Bereitstellung von Musikalien, Beschaffung von Musikinstrumenten und technischer Ausrüstung, Teilübernahme personeller Aufwendungen und Unterstützung von Aufführungen.
Förderfähige Ausgaben
- Musikalien
- Instrumentenbeschaffung
- Technische Ausrüstung
- Personelle Aufwendungen
- Unterstützung von Aufführungen
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte im musischen Bereich für Kinder und Jugendliche
- Standort in Kitas, Schulen, Musikschulen, kirchlichen Einrichtungen oder gemeinnützigen Vereinen
Beschreibung
Die Dietlinde und Bernhard Nicolin Stiftung „Mach mit“ engagiert sich bundesweit für die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen. Gemeinnützige Einrichtungen, Schulen, Kitas, Musikschulen, kirchliche Träger und Vereine können kontinuierlich Förderanträge stellen, um kreative Klangprojekte zu realisieren. Ziel der Förderung ist es, die musikalische Früherziehung im Vorschulalter zu stärken und jungen Menschen eine fundierte Aus- und Weiterbildung im musischen Bereich zu ermöglichen. Im Fokus stehen insbesondere Projekte wie Kinder- und Jugendchöre, Jugendkantoreien, Jugendorchester sowie Tanz- und Theatergruppen. Die Stiftung unterstützt dabei nicht nur die Anschaffung von Musikalien und Instrumenten, sondern fördert auch technische Ausstattung, personelle Aufwendungen und Aufführungen.
Gefördert werden Ausgaben für Musikalien, Instrumentenbeschaffung, Technische Ausrüstung, personelle Aufwendungen sowie die Unterstützung von Aufführungen. Die Antragstellenden müssen nachweisen, dass das Projekt im musischen Bereich für Kinder und Jugendliche stattfindet und an einem der genannten Standorte verortet ist. Durch eine unkomplizierte Antragsstellung ohne Fristbindung bietet die Stiftung maximale Flexibilität für kreative Konzepte und langfristige Planungen. Auf diese Weise werden innovative Lehr- und Lernerlebnisse gefördert, die Gemeinschaftserlebnisse schaffen und das musikalische Potenzial junger Menschen entfalten. Motivierte Bildungsinstitutionen und Vereine sind eingeladen, ihre musischen Ideen mit Hilfe der Stiftung „Mach mit“ in die Tat umzusetzen und damit nachhaltige Impulse im Kultur- und Sozialbereich zu setzen.
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