Zuschuss

Förderung der Stiftung Maria Magdalenen Klein Borstel

Die Stiftung Maria Magdalenen Klein Borstel unterstützt dauerhaft die Arbeit der Ev.-luth. Kirchengemeinde Maria Magdalenen Klein Borstel, insbesondere in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, diakonische Projekte, kirchenmusikalische Arbeit, Personal sowie Altenarbeit/-hilfe und Erhalt kirchlicher Gebäude. Anträge sind fortlaufend möglich.

Kinder und Jugendliche Soziales Musik Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hamburg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der Arbeit der Kirchengemeinde Maria Magdalenen Klein Borstel mit besonderem Fokus auf Kinder- und Jugendarbeit, diakonische Projekte, kirchenmusikalische Arbeit sowie Personal-, Altenarbeit/-hilfe und den Erhalt kirchlicher Gebäude.

Förderfähige Ausgaben

  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Diakonische Projekte
  • Kirchenmusikalische Arbeit
  • Personalaufwendungen
  • Altenarbeit/-hilfe
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekte müssen der Arbeit der Kirchengemeinde Maria Magdalenen Klein Borstel dienen

Beschreibung

Die Stiftung Maria Magdalenen Klein Borstel wurde 2003 von engagierten Gemeindemitgliedern als kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet, um die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Maria Magdalenen Klein Borstel langfristig zu fördern. Sie verfolgt einen gemeinnützigen, mildtätigen und diakonischen Stiftungszweck und legt den Schwerpunkt auf die Unterstützung von Kinder- und Jugendarbeit, diakonischen Projekten sowie kirchenmusikalischen Initiativen. Ergänzend werden Personalaufwendungen in sozialen Arbeitsfeldern, Angebote der Altenarbeit und -hilfe sowie der Erhalt und die Instandsetzung kirchlicher Gebäude gefördert. Über ein beständiges Vermögensmanagement und Zustiftungen ist es der Stiftung gelungen, die Erträge zu sichern und Projekte nachhaltig zu finanzieren. Dadurch konnten in der Vergangenheit beispielsweise regionale Jugendreferent:innenstellen und Konfirmand:innenfahrten realisiert werden, die ohne elternfinanzierte Beiträge nicht möglich gewesen wären.

Gemeinnützige Organisationen mit Projekten im Bereich Kinder- und Jugendarbeit, Senior:innenbetreuung, diakonischer Mitarbeit und kirchenmusikalischer Aktivität haben jederzeit die Möglichkeit, einen Antrag auf einen einmaligen Zuschuss zu stellen. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben der Arbeit der Kirchengemeinde Maria Magdalenen Klein Borstel dient und einen klar definierten Beitrag zu den Förderbereichen leistet. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, eine feste Frist besteht nicht. Mit den Fördermitteln eröffnet die Stiftung kirchengemeindlichen Initiativen Spielräume für kreative, generationenübergreifende und gemeinwohlorientierte Projekte. So trägt sie dazu bei, dass kirchliches Leben in Klein Borstel auch künftig lebendig bleibt und die Gemeinschaft nachhaltig gestärkt wird.

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