Förderung der Stiftung Mittelalterliche Kirchen in Schwäbisch Hall
Die Stiftung Mittelalterliche Kirchen in Schwäbisch Hall fördert den Erhalt und die Instandsetzung der drei mittelalterlichen Kirchen in Schwäbisch Hall durch Verwendung der Erträge des Stiftungskapitals. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Schwäbisch Hall bei der Erhaltung und Restaurierung der mittelalterlichen Kirchen St. Michael, St. Katharina und Urbanskirche in Schwäbisch Hall.
Förderfähige Ausgaben
- Bauliche Instandsetzungsmaßnahmen
- Denkmalgerechte Restaurierungskosten
- Erhaltungsarbeiten an historischen Bauwerken
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anschreiben mit Projektbeschreibung
- Kostenvoranschläge
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Bewertungskriterien
- Satzungsgemäße Zweckbindung
- Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
- Denkmalschutzrechtliche Anforderungen
Beschreibung
Die Stiftung Mittelalterliche Kirchen in Schwäbisch Hall setzt sich seit 1999 dafür ein, die einzigartigen Kleinode St. Michael, St. Katharina und Urbanskirche in Schwäbisch Hall zu erhalten. Durch die Erträge des Stiftungskapitals werden Zuschüsse für denkmalgerechte Restaurierungen und bauliche Instandsetzungsmaßnahmen bereitgestellt. Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen, insbesondere kirchliche Träger wie die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Schwäbisch Hall. Einreichungen sind ganzjährig möglich, wodurch Projektverantwortliche eine flexible Planung erhalten und langfristige Erhaltungsarbeiten realisieren können. Die Auswahl erfolgt anhand satzungsgemäßer Zweckbindung, Wirtschaftlichkeit und Erfüllung denkmalschutzrechtlicher Anforderungen. Damit wird sichergestellt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen den historischen Charakter der mittelalterlichen Bauwerke wahren und optimal zur Bewahrung kulturellen Erbes beitragen.
Gefördert werden Leistungen rund um den Erhalt historischer Bauwerke, etwa Kosten für denkmalgerechte Restaurierungen, Erhaltungsarbeiten und bauliche Instandsetzungen. Für den Antrag sind ein Anschreiben mit detaillierter Projektbeschreibung, aktuelle Kostenvoranschläge sowie ein Nachweis der Gemeinnützigkeit beizufügen. Die Entscheidung über die Mittelvergabe trifft der ehrenamtlich tätige Vorstand der Stiftung, der in Abstimmung mit dem Kuratorium über Verwendung und Umfang der Zuschüsse beschließt. Interessierte Projektverantwortliche finden alle nötigen Informationen und die Satzung der Stiftung als PDF, um eine fundierte Antragstellung vorzubereiten und damit den Fortbestand dieser bedeutenden kulturhistorischen Zeugnisse zu sichern.
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