Förderung der Stiftung Neue Energie
Die Stiftung Neue Energie vergibt mindestens zweimal im Jahr Fördermittel für gemeinnützige Vorhaben, insbesondere Initiativen zur Bürgerenergiewende. Anträge werden über ein Formular inkl. Kosten- und Finanzierungsplan eingereicht und per E-Mail eingereicht.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeinnütziger Vorhaben, die innovative Ansätze für eine sozial gerechte und nachhaltige Bürgerenergiewende entwickeln und umsetzen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit nach aktuellem Freistellungsbescheid (nicht älter als drei Jahre)
- Einreichung über das offizielle Antragsformular
- Beigefügt: Kosten- und Finanzierungsplan
- Vorlage der Satzung
- Auszug aus dem Vereinsregister
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Satzung
- aktueller Freistellungsbescheid
- Auszug aus dem Vereinsregister
Bewertungskriterien
- Verantwortlicher Umgang mit Menschen, Umwelt und Ressourcen
- Innovationsgehalt und zukunftsweisende Ideen
- Trägerschaft durch sachkundige und engagierte Gruppen
Beschreibung
Die Stiftung Neue Energie fördert bundesweit gemeinnützige Organisationen, die innovative Konzepte für eine sozial gerechte und nachhaltige Bürgerenergiewende entwickeln. Mindestens zweimal jährlich werden finanzielle Zuschüsse vergeben, um Projekte in den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Klimaschutz, Umwelt- und Naturschutz sowie Aus- und Weiterbildung voranzubringen. Im Mittelpunkt stehen Initiativen, die dezentrale Energieprojekte in der Zivilgesellschaft verankern und dabei verantwortungsvoll mit Ressourcen und Menschen umgehen. Ein lebendiger Austausch von Ideen und zukunftsweisenden Ansätzen wird ebenso geschätzt wie die Beteiligung sachkundiger, engagierter Gruppen, die emanzipative Strukturen fördern.
Zur Antragstellung ist das offizielle Antragsformular auszufüllen und zusammen mit einem Kosten- und Finanzierungsplan per E-Mail einzureichen. Ergänzend müssen die Satzung, ein aktueller Freistellungsbescheid (nicht älter als drei Jahre) sowie ein Auszug aus dem Vereinsregister vorgelegt werden. Anträge werden von einem Stiftungsrat beraten, der unregelmäßig tagt; daher kann die Entscheidung mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Bewertung erfolgt nach Kriterien wie Innovationsgehalt, Zukunftsorientierung und fachlicher Expertise der Träger:innen. Diese Fördermöglichkeit richtet sich insbesondere an gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Initiativen, die sich für eine dezentrale, klimafreundliche Energieversorgung starkmachen und nachhaltige Veränderungsprozesse in der Gesellschaft initiieren.
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