Förderung der Stiftung „Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ (Stiftungsmittel)
Die kommunale Stiftung Nürnberg fördert Initiativen und Projekte zu Menschenrechten in Nürnberg und weltweit – von Bildungsangeboten und Fachtagungen über Dokumentationen bis hin zu Begegnungen und in Einzelfällen humanitärer Hilfe. Ein Antrag kann jederzeit online beim Menschenrechtsbüro gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ unterstützt Aktivitäten und Projekte, die das Leitbild der Stadt als Stadt des Friedens und der Menschenrechte mit Leben erfüllen: darunter Menschenrechtsbildung, Veranstaltungen, wissenschaftliche Fachtagungen, Dokumentationen, Erinnerungskultur zur NS-Zeit, Begegnungen mit ehemaligen Zwangsarbeiter*innen sowie Menschenrechtsprojekte von Preisträger*innen des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises. In Einzelfällen wird auch humanitäre Hilfe gewährt.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Veranstaltungen und Tagungen
- Dokumentations- und Publikationskosten
- Sach- und Reisekosten für Projekte
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Personal- und Verwaltungskosten
- Parteipolitische oder kommerzielle Projekte
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektort in der Stadt Nürnberg oder Menschenrechtsprojekt international durch Preisträger*innen
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan mit angemessener Eigenleistung
- Projektbeginn nach Entscheidung des Stiftungsrats
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Online
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Eigenleistung
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Stiftungszweck
- Angemessene Eigenleistung
- Erwartete Wirkung des Projekts
- Nachvollziehbarkeit des Finanzierungsplans
Beschreibung
Die kommunale Stiftung „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ setzt seit ihrer Gründung im Mai 2001 vielfältige Impulse für Menschenrechtsbildung, Erinnerungskultur und globales Engagement. Mit ihren Zinserträgen und weiteren Stiftungsmitteln werden gemeinnützige Initiativen, städtische Einrichtungen, Vereine und Einzelpersonen aus Nürnberg und darüber hinaus gefördert. Im Fokus stehen Projekte zu Menschenrechtsbildung, wissenschaftliche Fachtagungen, Dokumentationen sowie Begegnungs- und Erinnerungsveranstaltungen zur NS-Zeit, beispielsweise mit ehemaligen Zwangsarbeiter:innen. Ebenso unterstützt die Stiftung Menschenrechtsprojekte von Preisträger:innen des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises – lokal oder international –, schultert in Einzelfällen auch humanitäre Hilfe und stärkt auf diese Weise das Leitbild Nürnbergs als Stadt des Friedens und der Menschenrechte.
Eine Antragstellung ist jederzeit über das Online-Antragsformular des Menschenrechtsbüros möglich. Gefordert werden eine detaillierte Projektbeschreibung, ein nachvollziehbarer Finanzierungsplan mit angemessener Eigenleistung sowie der Nachweis des Projektorts in Nürnberg oder eines internationalen Menschenrechtsvorhabens eines Preisträger:innen. Gefördert werden Ausgaben für Veranstaltungen, Dokumentationen, Sach- und Reisekosten; laufende Personal- und Verwaltungskosten sowie parteipolitische oder kommerzielle Projekte sind ausgeschlossen. Die Vergabe erfolgt auf Basis der Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck, der erwarteten Wirkung des Projekts und der Plausibilität des Finanzierungskonzepts. Ohne Fristen und kontinuierlich lädt die Stiftung Interessierte dazu ein, durch eine passgenaue Projektplanung zur Stärkung gesellschaftlichen Zusammenhalts und demokratischer Teilhabe beizutragen.
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