Förderung der Stiftung Orgelklang (Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen an historischen Orgeln)
Die Stiftung Orgelklang fördert seit 2010 Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen an historischen Orgeln in evangelischen Kirchen in Deutschland. Anträge werden jährlich online eingereicht; Frist in der Regel bis 30. Juni.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung dient der Unterstützung von Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen an historischen Orgeln in evangelischen Kirchen in Deutschland, um das kirchliche Kulturerbe zu bewahren, die gottesdienstliche Nutzung zu sichern und fachgerechte Sanierungen zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Technische und klangliche Wiederherstellung historischer Orgeln
- Planungsleistungen der Orgelbaufirmen
- Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Neubauten von Orgeln
- Rekonstruktionen von Instrumenten, die einem Neubau gleichkommen
- Neue künstlerische Gestaltungen
- Projekte mit einem Gesamtvolumen unter 15.000 €
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Evangelische Kirchengemeinde als Antragsteller
- Alter der Orgel mindestens 70 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Eigenbeteiligung der Kirchengemeinde erforderlich
- Nachweis der Unmöglichkeit vollständiger Eigenfinanzierung durch die Gemeinde
- Beauftragung einer qualifizierten Orgelbaufirma
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antrag
- Unterzeichneter und gesiegelter Antrag
- Begründung und Zielstellung des Vorhabens
- Maßnahmenplan
- Gutachten des Orgelsachverständigen
- ggf. Gutachten Dritter
- Aussagekräftiges Bildmaterial der Kirche und Orgel
Bewertungskriterien
- Historische Bedeutung der Orgel
- Dringlichkeit der Erhaltungsmaßnahme
- Angemessene Eigenbeteiligung der Kirchengemeinde
- Qualität der Fachplanung
Beschreibung
Die Stiftung Orgelklang fördert seit 2010 Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen an historischen Orgeln in evangelischen Kirchen bundesweit. Ziel ist der dauerhafte Erhalt des kirchlichen Kulturerbes, die Sicherung der gottesdienstlichen Nutzung und die Gewährleistung fachgerechter Sanierungen durch qualifizierte Orgelbaufirmen. Förderberechtigt sind evangelische Kirchengemeinden beziehungsweise deren kirchliche Träger als gemeinnützige Organisationen, sofern die Orgel zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 70 Jahre alt ist. Die Programmlinie umfasst technische und klangliche Restaurierungen, Planungsleistungen der Orgelbaufirmen sowie notwendige Gutachten und Stellungnahmen. Neubauten, rekonstruierte Instrumente, neue künstlerische Gestaltungen sowie Projekte mit einem Gesamtvolumen unter 15.000 € oder rückwirkende Kosten sind ausgeschlossen. Die Entscheidung über die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses orientiert sich an Kriterien wie historischer Bedeutung, Dringlichkeit der Maßnahme, angemessener Eigenbeteiligung und Qualität der Fachplanung.
Für eine Antragstellung im Förderzeitraum 2027–2028 müssen Interessierte bis zum 30. Juni 2026 das Online-Antragsverfahren nutzen. Ergänzend ist ein unterzeichnetes und gesiegeltes Exemplar des Antrags einzureichen. Erforderliche Unterlagen umfassen unter anderem die Begründung und Zielstellung des Vorhabens, einen detaillierten Maßnahmenplan, das Gutachten des zuständigen Orgelsachverständigen sowie aussagekräftiges Bildmaterial von Kirche und Orgel. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 24 Monate ab dem 1. Januar 2027. Nach Prüfung durch den Vergabeausschuss erfolgt die Bewilligung durch den Stiftungsvorstand. Ein Verwendungsnachweis ist online zu erbringen, und im Falle von Teil- oder Totalausfall der Orgel ist die Stiftung in den folgenden sieben Jahren zu informieren. Durch diese Förderung wird eine nachhaltige Sicherung des klanglichen Erbes und der kirchenmusikalischen Praxis gewährleistet.
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