Förderung der Stiftung Palliativpflege
Die Stiftung Palliativpflege unterstützt ambulante und stationäre Palliativversorgung, insbesondere pflegerische und ergänzende Leistungen, die nicht durch Kostenträger oder Betroffene kostendeckend finanziert werden können. Gefördert werden Materialien, Fachliteratur sowie Kostenübernahmen für Fortbildungen und Veranstaltungen.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung Palliativpflege fördert Projekte im Bereich ambulanter und stationärer Palliativversorgung mit Schwerpunkt auf pflegerische und ergänzende Leistungen, um die Lebensqualität von schwerstkranken Patient*innen und deren Angehörigen zu verbessern und Versorgungslücken zu schließen.
Förderfähige Ausgaben
- Pflegehilfsmittel und Materialien
- Fachliteratur und Broschüren
- Teilnahmegebühren für Fortbildungen
- Veranstaltungskosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ambulante oder stationäre Palliativversorgungseinrichtung in Deutschland
- Nachweis der Gemeinnützigkeit bzw. Status als öffentliche Einrichtung
- Ausgefülltes Antragsformular gemäß Förderrichtlinien
- Detaillierte Kosten- und Bedarfsbegründung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular der Stiftung Palliativpflege
- Förderrichtlinien als Grundlage
- Detaillierte Kostenaufstellung
- Begründung des Finanzierungsbedarfs
- Unterschriften Geschäftsführung, Pflegedienstleitung und Antragsteller
- Nachweis der Gemeinnützigkeit oder des öffentlichen Status
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit des Finanzierungsbedarfs
- Passung zur Palliativversorgung
- Nachvollziehbarkeit der Kostenplanung
Beschreibung
Die Stiftung Palliativpflege fördert bundesweit gemeinnützige Einrichtungen, öffentliche Träger sowie Unternehmen, die in der ambulanten und stationären Palliativversorgung tätig sind. Im Mittelpunkt steht die Unterstützung pflegerischer und ergänzender Leistungen, die nicht durch Kostenträger oder Eigenmittel gedeckt werden können. Gefördert werden unter anderem Pflegehilfsmittel und Materialien wie Duft- und Massageöle, Mundpflegeutensilien, Fachliteratur und Broschüren sowie Teilnahmegebühren für Fortbildungen und die Kosten von fachbezogenen Veranstaltungen. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Lebensqualität schwerstkranker Patient:innen und deren Angehörigen zu verbessern und vorhandene Versorgungslücken zielgerichtet zu schließen.
Förderart und Modalitäten: Als Zuschuss mit einer Förderquote von 100 % steht dieses Programm fortlaufend zur Verfügung. Antragstellende müssen ihre Gemeinnützigkeit oder den Status als öffentliche Einrichtung nachweisen und das offizielle Antragsformular der Stiftung Palliativpflege vollständig ausfüllen. Ergänzend sind eine detaillierte Kosten- und Bedarfsbegründung sowie Unterschriften der Geschäftsführung, der Pflegedienstleitung und der Antragstellenden erforderlich. Bewertet werden die Dringlichkeit des Finanzierungsbedarfs, die Passung zum Bereich Palliativversorgung und die Nachvollziehbarkeit der Kostenplanung. Da Anträge jederzeit eingereicht werden können, eröffnet die Stiftung flexible Rahmenbedingungen für Projekte, die qualifizierte Fort- und Weiterbildungen, versorgungsrelevante Materialien oder veranstaltungsbezogene Maßnahmen ermöglichen.
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