Zuschuss

Förderung der Stiftung „Projekt Omnibus“

Die Stiftung unterstützt Familien schwerkranker Kinder mit einem kostenlosen "Zuhause auf Zeit" in der Nähe der Münchner Kinderklinik. Anmeldung telefonisch möglich.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern
Fördersumme: Kostenloser Aufenthalt
Förderquote: 100%

Förderziel

Unterstützung von Begleitpersonen schwerkranker Kinder durch kostenlose Unterbringung in München während der Behandlung ihrer Kinder.

Förderfähige Ausgaben

  • Unterkunft
  • Verpflegung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Begleitperson eines in einer Münchner Kinderklinik behandelten Kindes

Bewertungskriterien

  • Unabhängig von Einkommen, Nationalität, Geschlecht oder Religion

Beschreibung

Die Stiftung „Projekt Omnibus“ in Bayern ermöglicht Begleitpersonen schwerkranker Kinder ein kostenfreies Zuhause auf Zeit in unmittelbarer Nähe der Münchner Kinderklinik. Dieses soziale Angebot richtet sich unabhängig von Einkommen, Nationalität, Geschlecht oder Religion an Eltern und Angehörige, deren Kinder stationär behandelt werden. Untergebracht werden sie in einem Haus mit 20 Zimmern, Gemeinschafts- und Rückzugsräumen sowie Wasch- und Trockenmöglichkeiten. Vollverpflegung durch gemeinsames Frühstück und Abendessen sowie eine Selbstversorgerküche sichern das leibliche Wohl, während wöchentliche Besuchsdienste auf den Klinikstationen zusätzliche seelische Unterstützung leisten. Die lateinische Bezeichnung „Omnibus“ – für alle und durch alle – unterstreicht den inklusiven Geist dieses Angebots, das im Sinne des heiligen Franziskus keine Hürden kennt und Familien in einer oft existenziellen Ausnahmesituation entlastet.

Eine Förderung in Form eines 100 %igen Zuschusses übernimmt sämtliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung während des Klinikaufenthalts. Anfragen können von Privatpersonen laufend und telefonisch gestellt werden, sodass eine flexible und schnelle Hilfe gewährleistet ist. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen explizit Übernachtung und Mahlzeiten, ohne zusätzliche Gebühren oder Bearbeitungskosten. Diese dauerhafte Unterstützungs­möglichkeit zielt darauf ab, die psychische und finanzielle Belastung der Begleitpersonen zu minimieren, damit sie sich ganz auf die Behandlung ihrer Kinder konzentrieren können. Die Stiftung bekräftigt ihr Ziel, durch diesen Beitrag lebensnahe Begleitung und Stabilität in herausfordernden Zeiten zu bieten.

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