Förderung der Stiftung Sportförderung im Tanzsport Rheinland-Pfalz
Die Stiftung Sportförderung im Tanzsport Rheinland-Pfalz vergibt zweckgebundene Fördermittel und Prämien an Amateurtanzsportler und Vereine mit herausragenden sportlichen Leistungen und Engagement in Rheinland-Pfalz.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Amateurtanzsports in Rheinland-Pfalz. Gefördert werden Leistungsträger – einzelne Paare, Formationen oder Vereine – deren bisherige Erfolge und Entwicklungspotenzial eine nachhaltige tanzsportliche Entwicklung erwarten lassen. Darüber hinaus können Schulungs-, Sichtungs- und Trainingsmaßnahmen sowie besondere Jugendarbeit von Vereinen unterstützt werden.
Förderfähige Ausgaben
- Tanzsportaufwendungen
- Schulungs-, Sichtungs- und Trainingsmaßnahmen
- Vergabe von Förderpreisen und Pokalen
- Unterstützung von Tanzsportveranstaltungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz oder Vereinszugehörigkeit in Rheinland-Pfalz
- Amateurstatus ohne unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil
Bewertungskriterien
- Bisherige sportliche Leistungen
- Prognostiziertes Entwicklungspotenzial
- Engagement in der Jugendarbeit
Beschreibung
Die Stiftung Sportförderung im Tanzsport Rheinland-Pfalz zeichnet Amateurtanzsportler:innen, Tanzpaare, Formationen sowie Vereine mit herausragendem Engagement und nachhaltigem Entwicklungspotenzial aus. Mit zweckgebundenen Fördermitteln und Prämien ab 500 € werden sowohl bereits erfolgreiche Leistungsträger:innen als auch Schulungs-, Sichtungs- und Trainingsmaßnahmen unterstützt. Darüber hinaus würdigt die Stiftung langjähriges Engagement in der Jugendarbeit und fördert Sportveranstaltungen, die der Nachwuchsbildung und der Mittelbeschaffung dienen. Ziel ist es, die tanzsportliche Exzellenz in Rheinland-Pfalz nachhaltig zu stärken und den Amateurstatus ohne unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten.
Förderberechtigt sind Privatpersonen, Interessenverbände und Vereine mit Vereinszugehörigkeit oder Wohnsitz in Rheinland-Pfalz. Die Bewertung erfolgt anhand bisheriger sportlicher Leistungen, prognostiziertem Entwicklungspotenzial und Engagement in der Jugendarbeit. Förderfähige Ausgaben umfassen Tanzsportaufwendungen, Schulungs- und Trainingsmaßnahmen sowie die Vergabe von Förderpreisen und Pokalen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, über die endgültige Zuwendung entscheidet der Stiftungsvorstand. Anträge können jederzeit schriftlich beim Stiftungsvorstand eingereicht werden; die Auszahlung bewilligter Beträge erfolgt nach Nachweis der Verwendung. Durch die fortlaufende Fördermöglichkeit bietet die Stiftung flexible Unterstützung für den Breiten- und Leistungssport im Land und legt damit die Grundlage für eine kontinuierliche Entwicklung des Tanzsports in Rheinland-Pfalz.
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