Förderung der Stiftung – Unsere Kinder in Braunschweig
Förderung von Projekten für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche in der Region Braunschweig mit den Schwerpunkten Bildung, Musik, Bewegung und Ernährung. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen in der Region Braunschweig durch langfristige und nachhaltige Projekte in den Bereichen Bildung, Musik, Bewegung und Ernährung zur messbaren Verbesserung ihrer Lebenssituation.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
- Personalkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben müssen in der Region Braunschweig stattfinden
- Bezug zu den Förderschwerpunkten Bildung, Musik, Ernährung oder Bewegung
- Antragsteller müssen gemeinnützige Organisationen oder Organisationen mit Schwerpunkt Kinderunterstützung sein
- Vollständig ausgefüllter Antrag mit Unterschrift
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Körperschaftsfreistellungsbescheid oder Vereinsregisterauszug bzw. Satzung
Bewertungskriterien
- Nachhaltige Wirkung und messbare Ergebnisse
- Wirtschaftlich plausible Kosten- und Finanzierungspläne
- Bezug zu den Förderschwerpunkten
Beschreibung
Die Stiftung – Unsere Kinder in Braunschweig unterstützt gemeinnützige Organisationen, öffentliche und private Bildungseinrichtungen, die in der Region Braunschweig innovative Projekte für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche umsetzen. Im Fokus stehen langfristige Vorhaben in den Themenfeldern Bildung, Musik, Bewegung und Ernährung, die durch einen einmaligen oder wiederkehrenden Zuschuss gefördert werden. Förderberechtigt sind ausschließlich Organisationen, deren Satzung oder Tätigkeitsprofil die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in benachteiligten Lebenssituationen vorsieht. Die Einreichung von Anträgen kann jederzeit erfolgen; eine kontinuierliche Vergabe gewährleistet, dass Projektideen schnell und bedarfsgerecht berücksichtigt werden.
Gefördert werden sowohl Sach- als auch Personalkosten, sofern die Vorhaben eindeutig messbare Ergebnisse und eine nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der Teilnehmenden aufweisen. Ausschlaggebend sind ein plausibler Kosten- und Finanzierungsplan sowie die enge Zusammenarbeit mit Fachreferent:innen vor Ort. Zuwendungswürdig sind Projekte mit klarem Bezug zu den Förderschwerpunkten, die in ausgewählten Kitas, Schulen oder Jugendeinrichtungen realisiert werden. Für die Antragstellung sind ein vollständig ausgefüllter Förderantrag, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie ein Körperschaftsfreistellungsbescheid oder Vereinsregisterauszug nötig. Eine nachhaltige Wirkung, wirtschaftliche Tragfähigkeit und transparent dokumentierte Verwendungsnachweise sind entscheidend für die Förderbewilligung und -abrechnung. So trägt die Stiftung dazu bei, dass junge Menschen in Braunschweig ihre Potenziale entfalten und gesunde Lebensgewohnheiten erlernen können.
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