Förderung der Stiftung Wermelskirchen Königstein
Die Stiftung Wermelskirchen Königstein fördert gemeinnützige Projekte in den Bereichen christliche Verkündigung, Jugendarbeit, Bildung, soziales Engagement, Seelsorge, ambulante Krankenpflege und Sterbebegleitung in Königstein und Umgebung. Anträge können jederzeit eingereicht werden; es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung unterstützt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Stiftungsverfassung von Christoph Wermelskirchen. Gefördert werden insbesondere Projekte zur Erziehung und Bildung der katholischen Jugend an Schulen, katholischen Studentenförderung, Erwachsenenbildung, christlichem Menschenbild in Bildung und Wissenschaft (Begegnungen, Forschung, Vorträge), christlicher Verkündigung, katholischer Seelsorge (insbesondere Gehörlosenseelsorge), ambulanter Krankenpflege sowie häuslicher und stationärer Sterbebegleitung und soziale Einrichtungen in Königstein und Umgebung.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnütziger Zweck im Sinne der Stiftungsverfassung
- Projektstandort Königstein und Umgebung
- Einhaltung der Stiftungsziele von Christoph Wermelskirchen
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit den Stiftungszielen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Beschreibung
Die Stiftung Wermelskirchen Königstein fördert gemeinnützige Initiativen in Hessen und Umgebung, die sich entlang der Stiftungsverfassung von Christoph Wermelskirchen bewegen. Schwerpunkte liegen auf christlicher Verkündigung, Jugendarbeit, Erziehung und Bildung der katholischen Jugend, katholischer Studentenförderung sowie Erwachsenenbildung. Darüber hinaus fließt Unterstützung in Projekte, die das christliche Menschenbild in Bildung und Wissenschaft stärken – beispielsweise durch interdisziplinäre Begegnungen, Forschungsvorhaben und Vortragsreihen. Ein weiterer Förderschwerpunkt richtet sich auf soziale und gesundheitliche Angebote, darunter Gehörlosenseelsorge, ambulante Krankenpflege sowie häusliche und stationäre Sterbebegleitung in Königstein und Umgebung.
Förderanträge können gemeinnützige Organisationen oder Bildungseinrichtungen jederzeit einreichen; ein Rechtsanspruch auf Zuwendung besteht nicht. Voraussetzung für eine Unterstützung ist die unmittelbare Gemeinnützigkeit gemäß der Stiftungsverfassung, der Projektstandort in Königstein oder Umgebung sowie die inhaltliche Übereinstimmung mit den Stiftungsvorgaben. Im Auswahlprozess prüfen die Gremien vor allem die Kongruenz mit den Stiftungszielen und den Nachweis der Gemeinnützigkeit. Das Fördervolumen wird in Form von Zuschüssen vergeben, um insbesondere nachhaltige Projekte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu ermöglichen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Interessierte Projektträger:innen erhalten auf Anfrage weiterführende Informationen zu den Einreichungsmodalitäten und Einreichunterlagen.
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