Zuschuss

Förderung der Stiftung Wirtschaftskreis Hohenschönhausen-Lichtenberg (Kinder- und Jugendförderung)

Förderung von Kinder- und Jugendprojekten im Bezirk Lichtenberg für gemeinnützige Körperschaften mit sozialpädagogischer und sozialpsychologischer Betreuung. Anträge jeweils bis zum 30.04. und 31.10. eines Jahres möglich.

Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Zweck der Stiftung ist die Kinder- und Jugendförderung im Stadtbezirk Lichtenberg durch finanzielle Förderung im Sinne der Abgabenordnung § 58 (1) von Projekten gemeinnütziger Körperschaften mit sozialpädagogischer, sozialpsychologischer und betreuerischer Tätigkeit zugunsten von Kindern und Jugendlichen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Tätigkeit im Stadtbezirk Lichtenberg
  • Gemeinnützige Körperschaft mit sozialpädagogischer, sozialpsychologischer oder betreuerischer Tätigkeit für Kinder und Jugendliche

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formblatt "Antrag auf Förderung"
  2. Angaben zum Einreicher
  3. Projektbeschreibung
  4. Finanzierungsangaben

Beschreibung

Die Stiftung Wirtschaftskreis Hohenschönhausen-Lichtenberg fördert Projekte zur Kinder- und Jugendförderung im Berliner Bezirk Lichtenberg und unterstützt damit gemeinnützige Körperschaften, die sozialpädagogische, sozialpsychologische oder betreuerische Angebote für Heranwachsende umsetzen. Ziel ist es, Initiativen zu fördern, die jungen Menschen nachhaltig Halt, Orientierung und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten bieten. In diesem Rahmen werden sowohl Einzel- als auch Gruppenprojekte finanziell bezuschusst. Die Förderung erfolgt anteilig im Sinne der Abgabenordnung (§ 58 Abs. 1 AO), um eine verantwortungsvolle und wirkungsorientierte Mittelverwendung zu gewährleisten. Interessierte Träger:innen profitieren von einer regionalen Ausrichtung und einem klar strukturierten Vergabeprozess, der enge Präsenz im Fördergebiet voraussetzt.

Die Antragstellung erfolgt zweimal jährlich bis zum 30. April beziehungsweise 31. Oktober eines Jahres. Voraussetzung ist ein Sitz oder eine laufende Tätigkeit im Stadtbezirk Lichtenberg sowie der Status einer gemeinnützigen Organisation mit entsprechendem Fokus auf Kinder und Jugendliche. Zur vollständigen Bewerbung gehören das ausgefüllte Formblatt „Antrag auf Förderung“, Angaben zum Einreicher bzw. zur Einreicherin, eine detaillierte Projektbeschreibung sowie Finanzierungsangaben. Nach Sichtung durch den Beirat werden Förderempfehlungen an den Vorstand weitergeleitet, der die endgültige Mittelzusage beschließt. Geförderte Einrichtungen sind verpflichtet, über den Einsatz der Mittel zu berichten und den Förderzweck transparent darzulegen.

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