Förderung der Stiftung Wirtschaftskreis Hohenschönhausen-Lichtenberg (Kinder- und Jugendförderung)
Förderung von Kinder- und Jugendprojekten im Berliner Bezirk Lichtenberg durch die Stiftung Wirtschaftskreis Hohenschönhausen-Lichtenberg; Anträge möglich bis 30.04. und 31.10. jährlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Förderung von Projekten gemeinnütziger Körperschaften im Bereich sozialpädagogische, sozialpsychologische und betreuerische Angebote für Kinder und Jugendliche im Bezirk Lichtenberg.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützige Körperschaft mit sozialpädagogischen, sozialpsychologischen oder betreuerischen Angeboten für Kinder und Jugendliche
- Tätigkeit im Bezirk Lichtenberg
- Einreichung mittels Formular "Antrag auf Förderung"
- Antragsfristen 30.04. und 31.10.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formblatt "Antrag auf Förderung"
- Angaben zum Einreicher
- Förderzweck
- Förderzeitraum
- Höhe der beantragten Förderung
Beschreibung
Die Stiftung Wirtschaftskreis Hohenschönhausen-Lichtenberg unterstützt gemeinnützige Organisationen im Berliner Bezirk Lichtenberg, die Kinder- und Jugendprojekte in den Bereichen sozialpädagogische, sozialpsychologische und betreuerische Angebote realisieren. Ziel ist die finanzielle Förderung von Initiativen, die das Aufwachsen junger Menschen stärken und ihre individuelle Entwicklung fördern. Die Förderung erfolgt anteilig und richtet sich gezielt an Projekte, die nachhaltig zur sozialen Teilhabe und zum Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen beitragen. Als gemeinnützige Einrichtung setzt die Stiftung die Vorgaben des Abgabenordnungsparagraphen § 58 Abs. 1 um und arbeitet dabei eng mit dem Verein Kinderhaus Berlin-Mark Brandenburg e. V. sowie weiteren gemeinnützigen Körperschaften zusammen.
Förderanträge können zweimal jährlich bis zum 30. April und 31. Oktober eingereicht werden. Voraussetzung ist eine in Lichtenberg verortete Tätigkeit mit sozialpädagogischem, sozialpsychologischem oder betreuerischem Fokus. Interessierte Organisationen reichen das offizielle Formblatt „Antrag auf Förderung“ ein und übermitteln Angaben zu Einreicher:in, Projektzweck, Förderzeitraum sowie zur beantragten Fördersumme. Nach Eingang sichtet der Beirat die Unterlagen und unterbreitet Vorschläge an den Vorstand, der bis spätestens 31. Mai bzw. 30. November die Förderentscheidungen trifft. Geförderte Projekte verpflichten sich zur Verwendung der Mittel nach den Richtlinien und zu einer abschließenden Verwendungsberichterstattung. So trägt die Stiftung nachhaltig dazu bei, dass Kinder- und Jugendinitiativen im Bezirk Lichtenberg langfristig gestärkt werden.
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