Förderung der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW (SozialstiftungNRW)
Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW fördert Projekte der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen, darunter Investitionen, Modellprojekte, Anschubfinanzierungen und Sonderprogramme. Anträge können jederzeit online über das Förderportal gestellt werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen, insbesondere für einmalige Investitionen, Modellvorhaben, Anschubfinanzierungen und Sonderprogramme, sofern kein anderweitiger Finanzierungsweg möglich ist.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege NRW
- Gemeinnützige juristische Person (z. B. e. V. oder gGmbH)
- Projektansatz in Nordrhein-Westfalen
- Subsidiaritätsgrundsatz: keine anderweitige Finanzierungsoption
- Maßnahme darf vor Antragstellung nicht begonnen haben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Stellungnahme des Spitzenverbandes
- Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid
- Auszug aus dem Vereins-/Handelsregister (max. 3 Monate alt)
- Aktuelle Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag
- Bewilligungsbescheide weiterer Zuwendungsgeber
- Ablehnungsbescheide weiterer Zuwendungsgeber
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeit der Maßnahme
- Subsidiaritätsprinzip
- Tragbarkeit der Folgekosten
Beschreibung
Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW unterstützt kontinuierlich gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen bei einmaligen Investitionen, Modellvorhaben, Anschubfinanzierungen und Sonderprogrammen. Gefördert werden Projektansätze, die nicht durch Regelfinanzierungen abgedeckt sind und noch nicht begonnen wurden. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem der Spitzenverbände (AWO, DRK, Diakonie, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Jüdische Gemeinden) sowie die Anerkennung als juristische Person mit Gemeinnützigkeit. Förderfähige Ausgaben umfassen Investitionskosten, Personal- und Sachkosten; die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips sowie die Nachhaltigkeit und Tragbarkeit der Folgekosten bilden die zentralen Bewertungskriterien.
Der Antragsprozess ist jederzeit online über das Förderportal möglich und gliedert sich in die Abstimmung mit dem zuständigen Spitzenverband, die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und die Einreichung im digitalen Antragscockpit. Benötigt werden unter anderem eine Stellungnahme des Spitzenverbandes, der Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid, aktuelle Registerauszüge sowie die Satzung oder Gesellschaftsverträge. Je nach Förderbereich können weitere Dokumente wie Finanzierungspläne, Ausgabenaufstellungen oder Gutachten nötig sein. Durch eine transparente Online-Plattform und persönliche Beratung durch die Geschäftsstelle werden Interessierte bei jedem Schritt begleitet. So entsteht Raum für innovative Sozialprojekte, die nachhaltige Wirkung in der Region erzielen und wertvolle Impulse für die Freie Wohlfahrtspflege setzen.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.