Förderung der Stiftung Würth (Projektförderung)
Die Stiftung Würth unterstützt gemeinnützige und mildtätige Projekte in den Bereichen Bildung & Wissenschaft, Soziales & Integration sowie Kunst & Kultur – schwerpunktmäßig in der Region Hohenlohe. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten in den Bereichen Bildung und Wissenschaft, Soziales und Integration sowie Kunst und Kultur, insbesondere in der Region Hohenlohe, um gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und innovative Impulse zu setzen.
Förderfähige Ausgaben
- Personal- und Sachkosten im Projektzusammenhang
- Material- und Honorarkosten
- Veranstaltungs- und Reisekosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Verwaltungskosten der antragstellenden Organisation
- Anschaffung von Immobilien
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützige oder mildtätige Zielsetzung
- Projekt in den Bereichen Bildung & Wissenschaft, Soziales/Integration oder Kunst & Kultur
- Schwerpunkt in der Region Hohenlohe
- Vorlage eines Fördermittelantrags mit Projektbeschreibung und Bewilligungsplan
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Finanzierungs- und Bewilligungsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Bewertungskriterien
- Relevanz für die Stiftungszwecke
- Regionaler Bezug zur Hohenlohe-Region
- Nachhaltigkeit und Kontinuität
- Innovationsgehalt
- Gemeinschaftlicher Nutzen
Beschreibung
Die Stiftung Würth fördert fortlaufend gemeinnützige und mildtätige Projektvorhaben in Baden-Württemberg mit Schwerpunkt in der Region Hohenlohe. Einzureichen sind Anträge von öffentlichen Einrichtungen, Bildungsträger:innen und gemeinnützigen Organisationen, die sich in den Themenfeldern Bildung & Wissenschaft, Soziales & Integration sowie Kunst & Kultur engagieren. Gefördert werden Personal- und Sachkosten im Projektzusammenhang, Material- und Honorarkosten sowie Veranstaltungs- und Reisekosten; nicht förderfähig sind Verwaltungskosten, Immobilieneinkäufe und rückwirkende Ausgaben. Voraussetzung für eine positiven Zuwendung ist eine eingetragene gemeinnützige oder mildtätige Zielsetzung, ein klar beschriebenes Projekt in den genannten Bereichen mit regionalem Bezug zur Hohenlohe-Region sowie ein detaillierter Finanzierungs- und Bewilligungsplan. Ein Fördermittelantrag kann jederzeit eingereicht werden, eine Antragsfrist besteht nicht.
Die Auswahl erfolgt anhand der Relevanz für die Stiftungszwecke, des regionalen Bezugs, der Nachhaltigkeit, der Kontinuität, des Innovationsgehalts sowie des gemeinschaftlichen Nutzens. Antragsteller:innen reichen neben dem ausgefüllten Formular eine ausführliche Projektbeschreibung, den Finanzierungs- und Bewilligungsplan sowie einen Nachweis der Gemeinnützigkeit ein. Die Stiftung Würth vergibt die Zuwendung in Form eines Zuschusses, um Impulse zu setzen, gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und langfristige Entwicklung zu sichern. Die kontinuierliche Antragstellung ermöglicht eine zeitnahe Prüfung individueller Projekte. Interessierte Organisationen sind eingeladen, Ideen umzusetzen, die Menschen vor Ort fördern und innovative Lösungsansätze in Bildung, Sozialem oder Kultur verwirklichen.
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