Förderung der Straßenerhaltung im ländlichen Raum
Förderung der Instandsetzung, des Umbaus und der Verkehrssicherheitsmaßnahmen an ländlichen Straßen mit höherer Verkehrsbedeutung in der Steiermark. Anträge sind laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Erhalts (Instandsetzung und Umbau) sowie der Verkehrssicherheit des übergeordneten ländlichen Straßennetzes in der Steiermark.
Förderfähige Ausgaben
- Rechnungsbeträge (inklusive Umsatzsteuer für nicht vorsteuerabzugsberechtigte bzw. ohne USt für vorsteuerabzugsberechtigte Förderwerber)
- Projektbezogene Planungskosten und Bauaufsicht (bis zu 12% der anrechenbaren Kosten)
- Unbarer Aufwand (Eigenleistungen)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren
- Verfahrenskosten
- Finanzierungskosten
- Entgeltliche Leistungen des Landes Steiermark
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinden
- Gemeindeverbände mit Übertragung der Erhaltungsaufgaben
- Öffentlich-rechtliche Weggenossenschaften nach dem LStVG
- Einreichung eines technischen Projekts nach den RVS
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- A7-Ansuchen für den ländlichen Wegebau
- Technisches Projekt gemäß RVS
Bewertungskriterien
- Verkehrsbedeutung nach RVS
- Dringlichkeitsreihung basierend auf Verkehrsentwicklung, Linienverkehr, Tourismusinteressen, Fahrbahnbreite, Sicherheit
- Verfügbare Haushaltsmittel
Beschreibung
Die „Förderung der Straßenerhaltung im ländlichen Raum“ in der Steiermark unterstützt öffentliche Einrichtungen bei der Instandsetzung, dem Umbau und der Verbesserung der Verkehrssicherheit übergeordneter ländlicher Straßen. Gefördert werden Projekte, die Ortschaften und Siedlungsgebiete mit dem übergreifenden Straßennetz verbinden und eine hohe Verkehrsbedeutung aufweisen. Ziel ist der langfristige Erhalt des ländlichen Straßennetzes durch bauliche Maßnahmen sowie spezifische Verkehrssicherheitsmaßnahmen (ausgenommen Beleuchtungsanlagen). Die Förderung erfolgt in Form eines direkten Zuschusses mit einem Fördersatz von bis zu 40 % der anrechenbaren Kosten, wobei zusätzlich projektbezogene Planungskosten und Bauaufsicht bis zu 12 % sowie unbarer Aufwand (Eigenleistungen) anerkannt werden können. Nicht förderfähig sind Steuern, öffentliche Abgaben, Verfahrens- und Finanzierungskosten sowie entgeltliche Leistungen des Landes Steiermark. Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden und sind seit dem 24. November 2015 unbegrenzt gültig.
Antragsberechtigt sind steirische Gemeinden, Gemeindeverbände mit übertragenen Erhaltungsaufgaben und öffentlich-rechtliche Weggenossenschaften gemäß Landesstraßenverwaltungsgesetz. Voraussetzung für die Zuwendung ist die Vorlage eines technischen Projekts nach den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS), das den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und insbesondere verkehrssicherheitstechnische Aspekte wie Fahrbahnbreite berücksichtigt. Die Bewertung der Projektanträge erfolgt nach Kriterien wie verkehrlicher Bedeutung, Dringlichkeitsreihung basierend auf Verkehrsentwicklung, Linienverkehr, Tourismusinteressen sowie den verfügbaren Haushaltsmitteln. Für die Antragstellung sind ein A7-Ansuchen für den ländlichen Wegebau und das technische Projekt gemäß RVS einzureichen. Dieses kontinuierlich nutzbare Förderangebot stärkt die Infrastruktur im ländlichen Raum der Steiermark nachhaltig und trägt entscheidend zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei.
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