Zuschuss

Förderung der Tätigkeit der politischen Parteien in Niederösterreich

Förderung der Tätigkeit der politischen Parteien in Niederösterreich zur Erfüllung ihrer Aufgaben, vor allem für die Mitwirkung an der demokratischen Willensbildung. Anträge jederzeit möglich.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niederösterreich

Förderziel

Gefördert wird die Tätigkeit der politischen Parteien in Niederösterreich zur Erfüllung ihrer Aufgaben, vor allem für die Mitwirkung an der demokratischen Willensbildung.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Im Landtag von Niederösterreich vertretene politische Partei
  • Bei der jeweils letzten Landtagswahl mehr als 2 % der gültigen Stimmen und in mindestens 15 Wahlkreisen einen gültigen Wahlvorschlag eingereicht

Beschreibung

Die Landesregierung Niederösterreich unterstützt politische Parteien dabei, ihre demokratischen Aufgaben wahrzunehmen und aktiv an der Willensbildung der Gesellschaft mitzuwirken. Ziel der Förderung ist es, die kontinuierliche Beteiligung im politischen Diskurs zu stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Anspruchsberechtigt sind einerseits jene Parteien, die im Landtag vertreten sind, und andererseits wahlwerbende Gruppierungen, die bei der letzten Landtagswahl mindestens 2 % der gültigen Stimmen erreicht sowie in mindestens 15 Wahlkreisen einen ordnungsgemäßen Wahlvorschlag eingereicht haben. Über einen nicht rückzahlbaren Zuschuss können Vereinsstrukturen und interne Prozesse finanziell entlastet werden, um Wahlkämpfe, Bildungsinitiativen und Öffentlichkeitsarbeit professionell zu gestalten. Anträge sind fortlaufend möglich, wodurch spontane Projektideen ebenso berücksichtigt werden können wie regelmäßige Arbeitsprogramme.

Die Förderinitiative richtet sich insbesondere an Interessensverbände und sonstige Vereine mit politischer Zielsetzung in Niederösterreich. Eine Bewilligung erfolgt auf Basis der im NÖ Parteienfinanzierungsgesetz 2012 festgelegten Kriterien. Die Fachabteilung F1 der NÖ Landesregierung prüft die Anträge und begleitet die Auszahlung der Mittel. Durch den Zuschuss werden zentrale Aufgabenbereiche wie Veranstaltungsorganisation, fachliche Recherchen und Kommunikationsmaßnahmen unterstützt. Diese transparente und langfristig angelegte Förderung trägt dazu bei, die demokratische Teilhabe in Niederösterreich weiter auszubauen und politische Akteur:innen in ihrer Arbeit nachhaltig zu stärken.

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