Zuschuss

Förderung der technischen und ökologischen Modernisierung der kleinen Wasserkraft

Zuschuss für die technische und ökologische Modernisierung kleiner Wasserkraftanlagen und Querbauwerke in Baden-Württemberg. Förderquote 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 200.000 €. Anträge sind jeweils bis zum 31. März und 31. Oktober einzureichen.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: 10.000 € - 200.000 €
Förderquote: 40%

Förderziel

Förderung der technischen und ökologischen Modernisierung von kleinen Wasserkraftanlagen und Querbauwerken, um bestehende Potenziale effizient zu nutzen und gleichzeitig ökologische Anforderungen zu berücksichtigen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentum oder rechtmäßiger Betrieb einer kleinen Wasserkraftanlage oder eines Querbauwerks
  • Unternehmen müssen die KMU-Kriterien der EU erfüllen
  • Wasserrechtliche Zulassung der unteren Wasserbehörde erforderlich
  • Projektbeginn im Jahr der Bewilligung
  • Anlagenleistung zwischen 100 kW und unter 1.000 kW (für Altfälle ab 40 kW)

Beschreibung

Das Förderprogramm des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg stärkt die technische und ökologische Modernisierung kleiner Wasserkraftanlagen und Querbauwerke. Mit einer Förderquote von 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und einer maximalen Zuwendung von 200 000 € werden Investitionen unterstützt, die bestehende Erzeugungs- und Revitalisierungspotenziale effizient nutzen und zugleich strenge ökologische Anforderungen wahren. Die Förderung richtet sich an Projekte zur technischen Aufrüstung laufender Anlagen ebenso wie an die Wiederinbetriebnahme stillgelegter Objekte sowie an Maßnahmen zur Erschließung ökologisch verträglicher Wasserkraftpotenziale.

Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, darunter Privatpersonen, Unternehmen im KMU-Segment sowie öffentliche Einrichtungen. Voraussetzung ist der Eigentumserwerb oder rechtmäßige Betrieb einer Kleinanlage mit einer Leistung zwischen 100 kW und unter 1 000 kW (für Altanlagen ab 40 kW) sowie eine wasserrechtliche Zulassung der unteren Wasserbehörde. Der Projektstart muss im Bewilligungsjahr erfolgen. Anträge sind jeweils bis zum 31. März und 31. Oktober bei der zuständigen unteren Wasserbehörde einzureichen und zusätzlich dem zuständigen Regierungspräsidium zu übermitteln. Interessent:innen profitieren von einem transparenten Verfahren zur Förderung einer zukunftsfähigen Wasserkraftnutzung unter Berücksichtigung regionaler und ökologischer Aspekte.

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