Zuschuss

Förderung der Therese Stöcker-Stiftung zur Förderung kinderreicher Familien

Die Therese Stöcker-Stiftung unterstützt kinderreiche, hilfsbedürftige Familien in Issigau und Umgebung mit finanziellen Zuschüssen. Anträge sind jederzeit möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern

Förderziel

Förderung und Unterstützung von kinderreichen, hilfsbedürftigen Familien in der Gemeinde Issigau und den umliegenden Gemeinden durch finanzielle Zuwendungen zur Verbesserung der Lebensqualität über den Grundbedarf hinaus.

Förderfähige Ausgaben

  • Kostenübernahme für Mahlzeiten in der Kita
  • Mitfinanzierung von Freizeit- und Schulveranstaltungen
  • Zuschuss für Musikinstrumente
  • Gutscheine für Lebensmittel, Kinderkleidung und Schulbedarf

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in Issigau oder umliegenden Gemeinden
  • Kinderreiche Familien (mehr als zwei Kinder)
  • Nachweis der Hilfsbedürftigkeit

Beschreibung

Die Therese Stöcker-Stiftung zur Förderung kinderreicher Familien unterstützt seit ihrer Gründung im November 2009 in Issigau und den umliegenden Gemeinden gezielt kinderreiche, hilfsbedürftige Familien mit finanziellen Zuschüssen. Sie verfolgt den gemeinnützigen Zweck, die Lebensqualität über den Grundbedarf hinaus zu verbessern. Antragsberechtigt sind private Haushalte mit mehr als zwei Kindern, die ihren Wohnsitz in Issigau oder der näheren Umgebung haben und ihre Bedürftigkeit durch geeignete Nachweise belegen. Die Mittelvergabe erfolgt unbürokratisch und fortlaufend, sodass Familien jederzeit einen Antrag stellen können. Über die Vergabe entscheidet der ehrenamtlich tätige Stiftungsvorstand.

Gefördert werden unter anderem Kostenübernahmen für Mahlzeiten in Kitas, Mitfinanzierungen von Freizeit- und Schulveranstaltungen sowie Zuschüsse für Musikinstrumente. Ergänzend können Gutscheine für Lebensmittel, Kinderkleidung und Schulbedarf beantragt werden. Durch die regionale Beschränkung wird eine direkte, schnelle und wirkungsvolle Hilfe gewährleistet, die den Alltag und die Entwicklung der Kinder nachhaltig entlastet. Die Stiftung erhält ihre Erträge aus dem Stiftungsvermögen sowie aus Zustiftungen und Spenden, die steuerlich absetzbar sind. Ein formelles Rechtsanspruch auf Mittel besteht nicht, doch erlaubt die transparente Satzung eine verlässliche Planung. Interessierte Familien können ihre vollständigen Unterlagen jederzeit bei der Stiftung einreichen, um eine Prüfung und zeitnahe Entscheidung zu ermöglichen.

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