Förderung der Ton-Stiftung-Nottenkämper (Zuschüsse für gemeinnützige Projekte)
Die Ton-Stiftung-Nottenkämper vergibt Zuschüsse für gemeinnützige Projekte in den Gemeinden Hünxe, Schermbeck und im Gebiet des Naturparks Hohe Mark. Privatpersonen sind ausgeschlossen.
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Förderkriterien
Förderziel
Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltschutz; Heimatpflege und Heimatkunde; traditionelles Brauchtum; Kunst und Kultur; Jugend- und Altenhilfe; sowie bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Steuerbegünstigter Status (Freistellungsbescheid)
- Sitz oder Tätigkeit in Hünxe, Schermbeck oder Gebietskulisse Naturpark Hohe Mark
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Gewährung von Fördermitteln
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Ton-Stiftung-Nottenkämper unterstützt gemeinnützige Vereine und öffentliche Einrichtungen in den Gemeinden Hünxe, Schermbeck und im Gebiet des Naturparks Hohe Mark mit finanziellen Zuschüssen. Förderanträge können jederzeit eingereicht werden, wobei nur Organisationen mit steuerbegünstigtem Status und nachgewiesenem Sitz oder Tätigkeit in den genannten Regionen antragsberechtigt sind. Ziel ist die Förderung vielfältiger Projekte entlang ökologischer, kultureller und sozialer Schwerpunkte. Förderschwerpunkte reichen von Naturschutz, Landschaftspflege und Energieeffizienz über Heimatpflege, traditionelles Brauchtum sowie Kunst und Kultur bis hin zu Jugend- und Altenhilfe sowie bürgerschaftlichem Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie.
Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt: ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Gewährung von Fördermitteln, der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamts, eine präzise Projektbeschreibung sowie ein detaillierter Finanzierungsplan. Die Prüfung erfolgt fortlaufend; eine Fristbindung besteht folglich nicht. Die Stiftung erwartet, dass beantragte Mittel ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet und nach Abschluss des Vorhabens zweckentsprechend dokumentiert werden. Durch die Förderung werden zukunftsweisende Initiativen gestärkt, die einen nachhaltigen Beitrag zum Umwelt- und Kulturraum im unteren Ruhrgebiet leisten.
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