Förderung der Tourismusentwicklung
Förderung der Tourismusentwicklung in Sachsen-Anhalt: Zuschüsse bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (für Investitions- und Marketinggesellschaften bis zu 100 %) für Marketing, Netzwerkbildung, Digitalisierung und nachhaltige Angebote. Formlose Förderanfrage bis 30.10. für das Folgejahr (bzw. 30.06. für regionale Tourismusverbände).
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen des Tourismusmarketings, der Stärkung touristischer Netzwerke, der Digitalisierung im Tourismus sowie der nachhaltigen Entwicklung und Modernisierung des touristischen Angebots im Einklang mit dem "Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027".
Förderfähige Ausgaben
- Touristisches Marketing
- Digitalisierungsmaßnahmen im Tourismus
- Nachhaltigkeitsmaßnahmen
- Erstellung von Konzepten, Studien und Marktforschungsleistungen
- Projekte zur Stärkung touristischer Netzwerke
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung des Vorhabens in Sachsen-Anhalt
- Projekte im Einklang mit dem Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027
- Eigenmittel- oder Fremdmitteleinsatz zur Finanzierung
- Mindestzuwendungssumme von 10.000 EUR
- Eigenständige hauptamtliche Strukturen und max. 7 Jahre alte Strategie (regionale Tourismusverbände)
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Beschreibung
In Sachsen-Anhalt initiiert das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten mit der Förderung der Tourismusentwicklung eine zukunftsweisende Initiative, die Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen und Stiftungen bei Investitionen im ländlichen Raum unterstützt. Die Förderung erstreckt sich auf touristisches Marketing, Digitalisierung, Infrastruktur- und Städtebauvorhaben sowie Maßnahmen in der Landwirtschaft & Ländlichen Entwicklung. Als Zuschuss deckt sie bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ab, für Investitions- und Marketinggesellschaften sogar bis zu 100 Prozent, und ermöglicht eine jährliche Fördersumme von bis zu 200.000 Euro. Die Projektlaufzeit kann maximal 36 Monate betragen, wobei ein Mindestvolumen von 10.000 Euro erforderlich ist.
Voraussetzung für eine Zuschussgewährung ist die Durchführung des Vorhabens in Sachsen-Anhalt im Einklang mit dem Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027. Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, kommunale Zweckverbände, regionale Tourismusverbände, Stadt- und Regionalmarketinggesellschaften sowie privat- wie öffentlich-rechtliche Stiftungen. Eine formlose Förderanfrage muss bis zum 30. Oktober (bzw. 30. Juni für regionale Verbände) für das folgende Jahr eingereicht werden; anschließend ist der vollständige Antrag rechtzeitig vor Projektbeginn zu stellen. Barrierefreie Kennzeichnung nachhaltiger Angebote auf Internetseiten, Eigen- oder Fremdmittelbeteiligung sowie die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung inklusive Folgekosten zählen zu den zentralen Anforderungen. Durch die Förderung lassen sich langfristig wettbewerbsfähige Tourismusstrukturen und effektive Netzwerke etablieren, die das Reiseland Sachsen-Anhalt nachhaltig stärken.
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