Zuschuss

Förderung der trias-Stiftung

Die trias-Stiftung fördert bundesweit gemeinnützige Projekte in den Bereichen Boden, Ökologie und gemeinschaftliches Wohnen. Anträge können jederzeit eingereicht werden; Zuschüsse bewegen sich in der Regel zwischen 500 € und 2.000 € (in Einzelfällen bis 5.000 €).

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: 500 € bis 2.000 €, in Einzelfällen bis 5.000 €
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung von Projekten, Initiativen und Aktivitäten gemeinnütziger Träger im Bereich Boden, Ökologie und gemeinschaftliches Wohnen, insbesondere zur dauerhaften Sicherung von Grund und Boden mittels Erbbaurecht und zur Förderung innovativer Wohnformen.

Förderfähige Ausgaben

  • Naturschutzmaßnahmen
  • Entsiegelungsmaßnahmen
  • Dachbegrünungen
  • Baumpflanzungen
  • Informationsmaterialien
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ausstattung von Gemeinschaftsräumen
  • Projektentwicklungskosten für nicht-gemeinnützige Projekte
  • Jugendhilfe oder Naturschutz ohne Zusammenhang zur Boden- oder Wohnfrage
  • Rollstuhlrampen, Pflegebäder und Aufzüge

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnütziger Status
  • Zusammenhang zum Themenfeld Boden, Ökologie oder gemeinschaftliches Wohnen
  • Verwendung des Antragsformulars der Stiftung trias
  • Finanzierungsplan und Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Wohnprojekten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Förderrichtlinien
  3. Finanzierungsplan (bei Wohnprojekten)
  4. Wirtschaftlichkeitsberechnung (bei Wohnprojekten)

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projektansatzes
  • Inklusions- und Pflegeaspekte
  • Ökologische Nachhaltigkeit

Beschreibung

Die Stiftung trias fördert bundesweit gemeinnützige Projekte, Initiativen und Vereine, die sich mit der Bodenfrage, ökologischen Maßnahmen und gemeinschaftlichem Wohnen befassen. Fördermittel bewegen sich zumeist zwischen 500 € und 2.000 €, in besonders förderwürdigen Einzelfällen bis zu 5.000 €. Durch die dauerhafte Sicherung von Grund und Boden mittels Erbbaurecht wird Spekulation vermieden und Raum für innovative Wohnformen geschaffen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf inklusiven Konzepten für Menschen mit Behinderungen oder Fluchterfahrung, die in gemeinschaftlichen Wohnprojekten sozial und ökologisch orientierte Lebensräume entwickeln. Ergänzend können Naturschutzmaßnahmen wie Entsiegelungen, Dachbegrünungen und Baumpflanzungen unterstützt werden. Darüber hinaus sind Zuschüsse für Informationsmaterialien und die Organisation von Veranstaltungen möglich.

Für die Antragstellung ist ein gemeinnütziger Status Voraussetzung; Projektvorhaben müssen einen klaren Bezug zu den Themenfeldern Boden, Ökologie oder gemeinschaftlichem Wohnen aufweisen. Das ausgefüllte Antragsformular der Stiftung ist ebenso einzureichen wie bei Wohnprojekten ein Finanzierungsplan und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Förderfähige Ausgaben erstrecken sich auf Naturschutzmaßnahmen, Entsiegelungen, Dachbegrünungen, Baumpflanzungen, Informationsmaterialien sowie Veranstaltungsorganisation. Nicht berücksichtigt werden unter anderem Ausstattungen von Gemeinschaftsräumen, Projektentwicklungskosten für nicht-gemeinnützige Vorhaben, Maßnahmen ohne thematischen Bezug und bauliche Anpassungen wie Rollstuhlrampen oder Pflegebäder. Die Vergabe erfolgt fortlaufend und orientiert sich an Innovationsgehalt, Inklusionsaspekten und ökologischer Nachhaltigkeit.

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