Zuschuss

Förderung der Trube-Stiftung – Stiftung für Menschen mit Behinderung

Die Trube-Stiftung finanziert aus Stiftungserträgen Projekte zur Förderung und Unterstützung von Menschen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung ausschließlich in der Region Kassel. Anträge sind jederzeit möglich.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen

Förderziel

Förderung und Unterstützung von Menschen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung durch ideelle und finanzielle Unterstützung sowie Einzelhilfe und Förderung von Gruppen und Einrichtungen im Sinne der Eingliederungshilfe nach SGB XII.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort in der Region Kassel
  • Projekt zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung gemäß SGB XII

Beschreibung

Die Förderung der Trube-Stiftung – Stiftung für Menschen mit Behinderung unterstützt ideell und finanziell Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung in der Region Kassel. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden Einzelhilfen, Therapieangebote, Hilfsmittel sowie freizeit- und teilschaftsfördernde Maßnahmen finanziert. Im Sinne der Eingliederungshilfe nach SGB XII kommen dabei sowohl individuelle Maßnahmen als auch Gruppenangebote und Institutionenförderungen zum Tragen. Der Stiftungszweck orientiert sich an der Devise der Stifter:innen Anna Elisabeth und Georg Trube: „Damit das Leben mit Behinderung leichter wird.“

Gefördert werden Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine und öffentliche Einrichtungen mit Standort in der Region Kassel, die ihre Projekte im Sinne der Unterstützungsziele gemäß SGB XII einreichen. Anträge können fortlaufend gestellt werden, eine Frist ist nicht vorgesehen. Voraussetzung ist der Nachweis eines Projekts zur Integration, Teilhabe oder Versorgung von Menschen mit Behinderung. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören etwa tiergestützte Therapien, Bewegungsparcours, inklusive Freizeitangebote oder technische Ausstattungen wie Spezialtandems und Beschallungssysteme. Ein ehrenamtlich tätiger Beirat entscheidet jährlich gemeinsam mit dem Vorstand über die Vergabe der Stiftungserträge und wählt die förderwürdigen Vorhaben aus. Interessierte Projektträger und Privatpersonen erhalten auf Anfrage Auskünfte zu Einreichform und Förderkriterien, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltiger Wirkung und konkreter Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten liegt.

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