Förderung der Unfallversicherung für Jagdhunde
Das Land Burgenland unterstützt die Unfallversicherung für Jagdhunde mit einem Zuschuss von € 40,00 pro Revierhund. Anträge können laufend eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Unfallversicherung von Jagdhunden, die von deren Besitzern abgeschlossen wird, soll finanziell unterstützt werden.
Förderfähige Ausgaben
- Versicherungskosten für Unfallversicherung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Abschluss einer Unfallversicherung für Jagdhunde
- Einsatz der Jagdhunde im Revier
- Wohnsitz oder Tätigkeit im Bundesland Burgenland
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis über den Versicherungsabschluss
- Versicherungsbeleg/Polizzennachweis
Bewertungskriterien
- Überprüfung der Antragsunterlagen
Beschreibung
Im Burgenland wird die finanzielle Absicherung von jagdlich eingesetzten Hunden aktiv gefördert: Private Halter:innen erhalten einen Zuschuss von € 40,00 pro Revierhund für die Unfallversicherung. Diese kontinuierlich verfügbaren Mittel dienen dem Tierschutz sowie dem Klimaschutz und Energieeffizienz, indem sie die Absicherungskosten senken und so das verantwortungsbewusste Handeln im Revier unterstützen. Anträge können jederzeit gestellt werden, wodurch eine flexible Einreichung ohne spezifische Fristen ermöglicht wird.
Förderberechtigt sind private Hundehalter:innen mit Wohnsitz oder Tätigkeit im Burgenland, deren Jagdhunde im Revier eingesetzt und unfallversichert sind. Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Nachweis über den abgeschlossenen Versicherungsvertrag sowie die Vorlage des entsprechenden Versicherungsbelegs bzw. der Polizzennachweise. Die Prüfung erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen, wobei ausschließlich die Kosten der Unfallversicherung als förderfähige Ausgaben anerkannt werden. Durch diese Landesinitiative wird das Engagement im Bereich der Jagd gestärkt und das Wohl von Mensch und Tier im Bundesland nachhaltig gefördert.
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