Zuschuss

Förderung der Unterbringung im Kolpinghaus

Das Land Steiermark fördert das Kolpinghaus Graz zur Bereitstellung fehlender Internatsplätze für ca. 30 Berufsschüler:innen. Anträge jederzeit möglich.

Bildung Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
25.06.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Das Programm stellt Mittel für das Kolpinghaus Graz bereit, um definierte fehlende Internatsplätze für BerufsschülerInnen in Graz zur Verfügung zu stellen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bereitstellung von Unterbringung für ca. 30 BerufsschülerInnen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsformular

Beschreibung

Die Förderung der Unterbringung im Kolpinghaus Graz unterstützt gemeinnützige Träger in der Steiermark dabei, fehlende Internatsplätze für rund 30 Berufsschüler:innen bereitzustellen. Im Rahmen dieses unbefristeten Zuschussprogramms stellt das Land Steiermark finanzielle Mittel zur Verfügung, um jungen Fachkräften den Zugang zu einer sicheren und betreuten Wohnumgebung im Kolpinghaus Graz zu ermöglichen. Einreichungen können jederzeit erfolgen – es bestehen keine starren Fristen, und Anträge werden fortlaufend bearbeitet. Die Fördermaßnahme zielt darauf ab, den Bildungs- und Ausbildungsbereich zu stärken, indem infrastrukturelle Engpässe im Wohnbereich nachhaltig kompensiert werden. Stempelgebühren sowie Bundesverwaltungsabgaben sind von der Förderung ausgenommen, was den administrativen Aufwand weiter reduziert.

Interessiert sind insbesondere gemeinnützige Organisationen, die eine Unterbringungslösung für Berufsschüler:innen in Graz anbieten und hierfür etwa 30 Plätze vorhalten. Voraussetzung für die Zuwendung ist die Bereitstellung dieser Unterbringungskapazitäten im Kolpinghaus Graz. Für die Antragstellung wird ausschließlich das offizielle Förderungsformular benötigt, das bei der Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung einzureichen ist. Durch die geschlechterneutrale Ausrichtung des Programms werden alle geschulten Berufsschüler:innen gleichermaßen berücksichtigt. Diese direkte Förderung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung von Ausbildung und Infrastruktur im städtischen Raum und gewährt Berufsschüler:innen eine verlässliche Wohnperspektive.

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