Zuschuss

Förderung der Ursulinen-Stiftung

Die Ursulinen-Stiftung fördert kirchliche Bildungs-, Erziehungs- und Jugendarbeit an den Erz­bi­schöf­li­chen Ursulinen-Schulen in Landshut und Lenggries, etwa für Schulprojekte, Klassenfahrten, Orientierungstage und soziale Integrationsmaßnahmen für wirtschaftlich benachteiligte Schülerinnen.

Bildung Kinder und Jugendliche Frauenförderung Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern

Förderziel

Förderung der kirchlichen Bildungs-, Erziehungs- und Jugendarbeit in der Erzdiözese München und Freising an den Erzbischöflichen Ursulinen-Schulen in Landshut und Schloß Hohenburg Lenggries; Unterstützung von Schulprojekten, Schulveranstaltungen sowie Maßnahmen der sozialen Integration für Schülerinnen aus wirtschaftlich schwachen Familien.

Förderfähige Ausgaben

  • Klassenfahrten
  • Orientierungstage
  • Schulprojekte
  • Schulveranstaltungen
  • Maßnahmen der sozialen Integration

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schülerin an einer Erzbischöflichen Ursulinen-Schule in Landshut oder Lenggries
  • Wirtschaftlich benachteiligte familiäre Situation (für soziale Integrationsförderung)

Beschreibung

Die Förderung der Ursulinen-Stiftung unterstützt kirchliche Bildungs-, Erziehungs- und Jugendarbeit in der Erzdiözese München und Freising an den Erzbischöflichen Ursulinen-Schulen in Landshut und am Schloss Hohenburg in Lenggries. In Bayern ansässig, richtet sich das Programm an Bildungseinrichtungen sowie Privatpersonen im schulischen Kontext und zielt auf die Förderung von Projekten im Bereich Bildung, Aus- und Weiterbildung, Kinder- und Jugendarbeit, Frauenförderung sowie Arbeit und Soziales ab. Insbesondere Lernende aus wirtschaftlich benachteiligten Familien profitieren von Zuschüssen, die eine aktive Teilhabe am schulischen Leben ermöglichen und den Geist der ursulinischen Gemeinschaft erfahrbar machen.

Im Rahmen der fortlaufenden Fördermöglichkeiten werden unter anderem Klassenfahrten, Orientierungstage, schulische Projekte und Veranstaltungen sowie Maßnahmen zur sozialen Integration finanziell unterstützt. Voraussetzung für eine Antragstellung ist der Status als Schülerin oder Schüler an einer der Erzbischöflichen Ursulinen-Schulen in Landshut oder Lenggries sowie eine wirtschaftlich benachteiligte familiäre Situation bei Anträgen auf Integrationsförderung. Der gewährte Zuschuss trägt dazu bei, die Bildungs- und Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen nachhaltig zu stärken und ihnen den Zugang zu gemeinschaftlichen Erfahrungen jenseits des regulären Unterrichts zu ermöglichen. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

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