Förderung der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit
Das Land Sachsen fördert Maßnahmen und Projekte zur Hebung der Verkehrssicherheit in Sachsen. Zuschüsse für landesweite und regionale Verkehrserziehungs- und Aufklärungsmaßnahmen sowie für die Beschaffung und Einrichtung von Jugend- und Kindergartenverkehrsschulen.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch die Förderung von Maßnahmen und Projekten der Verkehrserziehung und -aufklärung landesweit und regional sowie die Beschaffung und Einrichtung von Jugend- und Kindergartenverkehrsschulen im Freistaat Sachsen.
Förderfähige Ausgaben
- Projektkosten für Verkehrserziehungs- und Aufklärungsmaßnahmen
- Kosten für Beschaffung und Einrichtung von Jugend- und Kindergartenverkehrsschulen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz und Tätigkeitsbereich in Sachsen
- Antragstellung durch gemeinnützige Vereine und freie Träger
- Durchführung von Maßnahmen zur Verkehrserziehung und -aufklärung im Sinne der Förderrichtlinie
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- detaillierte Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Gemeinnützige Vereine und freie Träger mit Sitz und Tätigkeitsbereich in Sachsen erhalten im Rahmen dieser Förderung einen Zuschuss zur Umsetzung von Maßnahmen und Projekten zur Verkehrserziehung und -aufklärung. Landesweit ausgerichtete Angebote für Kinder und Jugendliche, Senior:innen, Zweiradfahrende sowie alle weiteren Verkehrsteilnehmenden können zu 100 % der förderfähigen Ausgaben gefördert werden, während regionale Kampagnen und die Beschaffung sowie Ausstattung von Jugend- und Kindergartenverkehrsschulen mit einer Förderquote von bis zu 80 % gefördert werden. Ziel ist die nachhaltige Steigerung der Verkehrssicherheit durch präventive Aufklärung und die Schaffung fachgerecht ausgestatteter Lernorte für den Straßenverkehr in Schule, Kindergarten und öffentlichem Raum.
Die maximalen Zuwendungen betragen dabei 65.000 € für stationäre Jugendverkehrsschulen, 50.000 € für mobile Jugendverkehrsschulen und 25.000 € für mobile Kindergartenverkehrsschulen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist neben dem Nachweis eines gemeinnützigen Status und der Durchführung in Sachsen die fristgerechte Einreichung des Antragsformulars, einer detaillierten Projektbeschreibung sowie eines Finanzierungsplans. Landesweit durchgeführte Vorhaben müssen bis zum 30. November des Vorjahres beantragt werden, für die Einrichtung von Verkehrsschulen gilt eine Frist bis zum 28. Februar des laufenden Jahres. Die Vergabe erfolgt durch das Sächsische Staatsministerium des Innern in Kooperation mit dem Landespräventionsrat Sachsen.
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