Zuschuss

Förderung der VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall - Stiftung

Die VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall – Stiftung fördert gemeinnützige Projekte in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kunst und Kultur, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, Jugend- und Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen, Sport sowie Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Anträge sind jederzeit schriftlich an den Stiftungsvorstand zu richten.

Wissenschaft Bildung Kultur Umwelt-/Naturschutz Bauten und Denkmalschutz Kinder und Jugendliche Gesundheit Sport Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: 500 € - 20.000 €
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Aktivitäten im Bereich Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Sports sowie der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Geschäftsbereich der VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall – Stiftung.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung als gemeinnützig durch amtliche Bescheinigung
  • Wohn- oder Geschäftssitz im Fördergebiet
  • Schriftlicher Förderantrag an den Stiftungsvorstand
  • Vorlage einer Projektbeschreibung und eines Kosten- und Finanzierungsplans

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Amtlicher Nachweis der Gemeinnützigkeit
  4. Vereinssatzung (falls zutreffend)
  5. Spendenquittung nach Bewilligung

Bewertungskriterien

  • Regionaler Bezug
  • Hohe Solidität
  • Hohe Qualität
  • Auswirkungen für Bevölkerung und Institutionen der Region
  • Nachhaltigkeitskriterien (ESG/SDG)

Beschreibung

Die VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall – Stiftung unterstützt im Geschäftsgebiet Baden-Württemberg vielfältige gemeinnützige Vorhaben mit Zuwendungen von 500 € bis 20.000 €. Gefördert werden Aktivitäten aus den Bereichen Wissenschaft & Forschung, Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur, Umwelt-, Landschafts- & Denkmalschutz, Jugend- & Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen, Sport sowie soziale Hilfsangebote. Projekte werden anhand ihrer regionalen Verwurzelung, Solidität, Qualität und nachhaltigen Wirkung (ESG/SDG-Kriterien) bewertet. Dabei steht das Gemeinwohl im Mittelpunkt: Jede Maßnahme soll spürbare positive Effekte für die Bevölkerung und Institutionen der Region erzielen. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht; die Vergabe erfolgt durch den Stiftungsvorstand gemäß Satzung und Geschäftsordnung.

Zur Antragstellung sind als gemeinnützig anerkannte Vereine, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen sowie natürliche Personen mit Wohn- oder Geschäftssitz im Fördergebiet berechtigt. Voraussetzung ist eine amtliche Bescheinigung der Gemeinnützigkeit sowie die Vorlage einer Projektbeschreibung und eines Kosten- und Finanzierungsplans. Der schriftliche Antrag wird jederzeit beim Stiftungsvorstand eingereicht. Nach positiver Entscheidung werden Zuwendungsempfänger:innen zur Mittelverwendung Nachweise vorlegen und Spendenquittungen beifügen. Damit leistet die Stiftung „Hilfe zur Selbsthilfe“ und fördert nachhaltig wirksame Initiativen, die das Miteinander in der Heimatregion stärken und gestalten.

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