Förderung der VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall - Stiftung
Die VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall – Stiftung fördert gemeinnützige Projekte in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kunst und Kultur, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, Jugend- und Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen, Sport sowie Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Anträge sind jederzeit schriftlich an den Stiftungsvorstand zu richten.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Aktivitäten im Bereich Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Sports sowie der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Geschäftsbereich der VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall – Stiftung.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als gemeinnützig durch amtliche Bescheinigung
- Wohn- oder Geschäftssitz im Fördergebiet
- Schriftlicher Förderantrag an den Stiftungsvorstand
- Vorlage einer Projektbeschreibung und eines Kosten- und Finanzierungsplans
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Amtlicher Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Vereinssatzung (falls zutreffend)
- Spendenquittung nach Bewilligung
Bewertungskriterien
- Regionaler Bezug
- Hohe Solidität
- Hohe Qualität
- Auswirkungen für Bevölkerung und Institutionen der Region
- Nachhaltigkeitskriterien (ESG/SDG)
Beschreibung
Die VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall – Stiftung unterstützt im Geschäftsgebiet Baden-Württemberg vielfältige gemeinnützige Vorhaben mit Zuwendungen von 500 € bis 20.000 €. Gefördert werden Aktivitäten aus den Bereichen Wissenschaft & Forschung, Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur, Umwelt-, Landschafts- & Denkmalschutz, Jugend- & Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen, Sport sowie soziale Hilfsangebote. Projekte werden anhand ihrer regionalen Verwurzelung, Solidität, Qualität und nachhaltigen Wirkung (ESG/SDG-Kriterien) bewertet. Dabei steht das Gemeinwohl im Mittelpunkt: Jede Maßnahme soll spürbare positive Effekte für die Bevölkerung und Institutionen der Region erzielen. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht; die Vergabe erfolgt durch den Stiftungsvorstand gemäß Satzung und Geschäftsordnung.
Zur Antragstellung sind als gemeinnützig anerkannte Vereine, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen sowie natürliche Personen mit Wohn- oder Geschäftssitz im Fördergebiet berechtigt. Voraussetzung ist eine amtliche Bescheinigung der Gemeinnützigkeit sowie die Vorlage einer Projektbeschreibung und eines Kosten- und Finanzierungsplans. Der schriftliche Antrag wird jederzeit beim Stiftungsvorstand eingereicht. Nach positiver Entscheidung werden Zuwendungsempfänger:innen zur Mittelverwendung Nachweise vorlegen und Spendenquittungen beifügen. Damit leistet die Stiftung „Hilfe zur Selbsthilfe“ und fördert nachhaltig wirksame Initiativen, die das Miteinander in der Heimatregion stärken und gestalten.
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