Förderung der VR-Bank-Stiftung, Aalen
Die VR-Bank-Stiftung, Aalen fördert jährlich gemeinnützige und mildtätige Projekte im Ostalbkreis in den Bereichen Kultur, Sport, Jugend, Senioren, Umwelt, Soziales, Bildung, Völkerverständigung und bürgerschaftliches Engagement.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung gemeinnütziger und mildtätiger Vorhaben in der Region Ostalbkreis, insbesondere kultureller und sportlicher Aktivitäten, Projekte für Jugendliche und Senioren, Umweltschutz, soziale Aufgaben, Bildung, Völkerverständigung und bürgerschaftliches Engagement.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit
- Projektstandort im Ostalbkreis
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Förderung eines Projekts (PDF)
Bewertungskriterien
- Gemeinnützigkeit und mildtätiger Zweck
- Regionaler Bezug zum Ostalbkreis
- Übereinstimmung mit den Zielen der Stiftung
Beschreibung
Die VR-Bank-Stiftung Aalen engagiert sich seit ihrer Gründung 1993 für die nachhaltige Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Vorhaben im Ostalbkreis. Mit den Stifterträgen unterstützt sie ein breites Spektrum von kulturellen und sportlichen Aktivitäten, Projekten für Kinder, Jugendliche und Senior:innen sowie Initiativen zum Umwelt- und Naturschutz, zur Bildung, Völkerverständigung und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Als Stiftung des bürgerlichen Rechts verfolgt sie ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke und agiert selbstlos, ohne eigenwirtschaftliche Interessen. Der Vorstand und der Beirat, besetzt mit Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Sport und Kultur der Region, entscheiden einmal jährlich über die Vergabe der Mittel und setzen dabei auf eine enge Verbindung zum Ostalbkreis sowie die Übereinstimmung mit den Stiftungszielen.
Die Förderung richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine und Bildungseinrichtungen mit Projektstandort im Ostalbkreis. Voraussetzungen sind der Nachweis der Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit sowie die inhaltliche Passung zum Stiftungsauftrag. Bewertet werden insbesondere der regionale Bezug, die Gemeinnützigkeit und die Zielkonformität. Förderanträge werden mittels des Formulars „Antrag auf Förderung eines Projekts“ eingereicht, das bei der Stiftung als PDF vorliegt. Die jährliche Entscheidung über die Stiftungsmittel erfolgt zu einem festgelegten Termin, zu dem alle Anträge eingereicht sein müssen. Dieses transparente Vergabeverfahren eröffnet Vereinen und Bildungseinrichtungen die Chance, ihre Vorhaben ideell und finanziell zu realisieren.
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