Förderung der Wajekama-Stiftung (inklusive Wohnprojekte in Berlin)
Die Wajekama-Stiftung fördert inklusives Leben in Berlin, insbesondere die Gründung und Umsetzung inklusiver Wohngemeinschaften für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung sowie begleitende Inklusionsprojekte und Öffentlichkeitsarbeit. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von inklusiven Wohnprojekten und begleitenden Inklusionsmaßnahmen in Berlin, um Begegnungen auf Augenhöhe zwischen Menschen mit und ohne Beeinträchtigung zu ermöglichen und die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.
Förderfähige Ausgaben
- Assistenz- und Betreuungskosten
- Einrichtung und Ausstattung der Wohngemeinschaft
- Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektstandort in Berlin
- Konzept für inklusive Wohngemeinschaft mit Fachpersonal
- Nachweis über Inklusionsbezug und Barrierefreiheit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Konzeptpapier für inklusives Wohnprojekt
Bewertungskriterien
- Grad der Inklusion im Wohnkonzept
- Nachhaltigkeit des Projekts
- Realistische Finanzierungs- und Betreuungskonzepte
Beschreibung
Die Wajekama-Stiftung unterstützt in Berlin das Miteinander von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung durch die Förderung inklusiver Wohnprojekte. Als Zuschussgeberin begleitet sie die Gründung und Umsetzung gemeinschaftlicher Wohngemeinschaften, in denen Fachpersonal bereitsteht und Begegnungen auf Augenhöhe ermöglicht werden. Die Stiftung verfolgt das Ziel, die UN-Behindertenrechtskonvention praktisch umzusetzen und Barrieren im Alltag abzubauen. Dabei sind sowohl gemeinnützige Organisationen als auch Privatpersonen förderberechtigt. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wodurch Projektinitiator:innen spontan Finanzierungsentscheidungen herbeiführen können. Gefördert werden nicht nur operative Kosten, sondern auch Öffentlichkeitsarbeit, um Inklusion in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein Standort in Berlin sowie ein ausgearbeitetes Konzept für inklusive Wohngemeinschaften mit qualifiziertem Assistenz- und Betreuungsteam. Zudem muss der Inklusionsbezug sowie die Barrierefreiheit nachgewiesen werden. Als förderfähige Ausgaben gelten unter anderem Assistenz- und Betreuungskosten, Einrichtung und Ausstattung der Wohngemeinschaft sowie Kommunikationsmaßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit. Bei der Bewertung stehen der Grad der tatsächlichen Inklusion, die langfristige Nachhaltigkeit und ein realistischer Finanzierungs- und Betreuungskonzept im Vordergrund. Für die Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie ein Konzeptpapier für das geplante Wohnprojekt einzureichen. Die Wajekama-Stiftung leistet damit einen zukunftsweisenden Beitrag zur Verwirklichung inklusiver Lebensformen in Berlin.
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