Förderung der Walter Kögler-Stiftung
Förderung der Bildung, Erziehung, Kunst, Kultur, Jugend- und Altenhilfe sowie Sport in Baden-Württemberg durch die Walter Kögler-Stiftung mit Schwerpunkt Volkstanz, Volksmusik und Volkslied. Fortlaufende Antragsstellung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung der Bildung und Erziehung, der Kunst und Kultur, der Jugend- und Altenhilfe sowie des Sports insbesondere durch die Förderung des Volkstanzes, der Volksmusik und des Volksliedes.
Förderfähige Ausgaben
- Veröffentlichungskosten
- Kurs- und Lehrgangskosten
- Kosten für öffentliche Abgabe von Tonträgern
- Organisation von Fachtagungen
- Errichtung und Betrieb von Archiven
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Maßnahmen im Bereich Volkstanz, Volksmusik oder Volkslied
- Eigenmittel in angemessenem Umfang
- Separate Antragstellung pro Maßnahme
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kostenvoranschlag
- Finanzierungsplan
- Kurzbeschreibung der Maßnahme
Beschreibung
Die Walter Kögler-Stiftung fördert in Baden-Württemberg seit 2008 kontinuierlich Projekte aus den Bereichen Bildung, Kultur, Medien, Musik, Soziales, Sport sowie Aus- und Weiterbildung mit einem besonderen Schwerpunkt auf Volkstanz, Volksmusik und Volkslied. Vereine, Verbände und Einzelpersonen, die sich wissenschaftlich oder schöpferisch mit diesen Traditionen befassen, können Zuschüsse für vielfältige Maßnahmen beantragen. Schwerpunkte liegen unter anderem auf Publikations- und Veröffentlichungskosten, der Organisation von Fachtagungen, Kurs- und Lehrgangskosten sowie auf dem Aufbau und Betrieb von Archiven. Die Stiftung unterstützt darüber hinaus die kostenlose Abgabe von Tonträgern an Gruppen, die ohne Förderung ihre Angebote kaum realisieren könnten. Projekte jeder Größe werden im Rahmen laufender Antragsrunden berücksichtigt, um frühzeitige Planungen und eine verlässliche Mittelvergabe zu gewährleisten.
Für jede Maßnahme ist ein separater Antrag erforderlich, der neben dem offiziellen Antragsformular eine prägnante Maßnahmebeschreibung, einen detaillierten Kostenvoranschlag sowie einen realistischen Finanzierungsplan mit Eigenmitteln umfasst. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, müssen jedoch spätestens zum 15. Juli des jeweiligen Haushaltsjahres bei der Stiftung vorliegen. Voraussetzung für eine Förderzusage ist die Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien der Stiftung und ein einstimmiger Beschluss des Vorstands. Nach Abschluss der geförderten Maßnahme ist innerhalb von sechs Monaten ein Verwendungsnachweis zu erbringen. Durch diesen transparenten Ablauf werden faire Vergabekriterien geschaffen und die nachhaltige Pflege des kulturellen Brauchtums sichergestellt.
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