Förderung der Walter Somnier-Stiftung
Die Walter Somnier-Stiftung vergibt nach Prüfung einmalige Zuwendungen für Projekte in den Bereichen Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Bildung, Toleranz und Völkerverständigung. Anträge können jederzeit über ein Download-Formular gestellt und postalisch eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Kunst und Kultur, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt muss in den Stiftungszwecken liegen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Angabe der gewünschten Fördersumme
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Budgetangaben
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Stiftungszweck
- Qualität und Wirkung des Projekts
- Gesellschaftlicher Mehrwert
Beschreibung
Die Walter Somnier-Stiftung unterstützt gemeinnützige Initiativen und Privatpersonen in Baden-Württemberg mit einmaligen Zuschüssen und verfolgt dabei einen ganzheitlichen Stiftungszweck: Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe sowie Toleranz und Völkerverständigung. Förderprojekte sollen einen spürbaren gesellschaftlichen Mehrwert erzielen und sich in eines der definierten Themenfelder einfügen. Die kontinuierliche Fördermöglichkeit ermöglicht es Antragsteller:innen, bedarfsorientierte Projektideen vorzulegen und zeitnah eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Im Fokus stehen Vorhaben, die durch ihre Qualität und Wirkung zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie zur kulturellen und demokratischen Bildung beitragen.
Förderberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, die ihre Projektvorhaben gemäß den Stiftungszwecken umsetzen möchten. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich: Ein ausgefülltes Antragsformular muss gemeinsam mit einer detaillierten Projektbeschreibung und transparenten Budgetangaben postalisch eingereicht werden. Zur Prüfung gehören zudem die Angabe der gewünschten Fördersumme und eine klare Zuordnung zum jeweiligen Stiftungszweck. Die Auswahl erfolgt anhand folgender Kriterien: Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck, Qualität und Wirkung des Projekts sowie der gesellschaftliche Mehrwert. Durch diese transparente und niedrigschwellige Verfahrensweise richtet sich die Förderung gezielt an Initiativen und Einzelpersonenkollektive, die in Baden-Württemberg zu mehr kultureller Vielfalt, Bildungsgerechtigkeit und interkultureller Verständigung beitragen.
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