Zuschuss

Förderung der Wenger-Stiftung für Denkmalpflege

Die Wenger-Stiftung für Denkmalpflege fördert die Restaurierung und Konservierung bedeutender Kulturdenkmale in Niedersachsen, insbesondere in Hannover. Anerkannte Denkmale mit akuter Gefährdung, hoher kulturgeschichtlicher Bedeutung und engagiertem Denkmalbesitzer stehen im Fokus.

Bauten und Denkmalschutz Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen

Förderziel

Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung kulturhistorischer Denkmäler in Niedersachsen durch Restaurierung und Konservierung nach denkmalpflegerischen Prinzipien.

Förderfähige Ausgaben

  • Restaurierungs- und Konservierungsmaßnahmen
  • Bauhistorische Untersuchungen
  • Denkmalpflegerische Dokumentationen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Unmittelbare Personal- und Investitionsförderungen
  • Pflichtaufgaben des Denkmaleigentümers
  • Maßnahmen, die bereits begonnen wurden ohne Genehmigung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkanntes Denkmal in Niedersachsen
  • Projektbeginn erst nach Bewilligung oder vorzeitiger Genehmigung
  • Nachweis akuter Gefährdung und kulturgeschichtlicher Bedeutung
  • Eigenmittel in angemessenem Umfang
  • Vorlage von Projektbeschreibung, Plänen, Kostenvoranschlag, Finanzierungsplan und Zeitplan

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Pläne und Abbildungen
  3. Kostenvoranschlag
  4. Finanzierungsplan
  5. Zeitplan
  6. Vorhandene fachliche Stellungnahmen

Bewertungskriterien

  • Akute Gefährdung des Denkmals
  • Kulturgeschichtliche Bedeutung
  • Engagement des Denkmalbesitzers
  • Orientierung an denkmalpflegerischen Prinzipien

Beschreibung

Die Wenger-Stiftung für Denkmalpflege unterstützt in Niedersachsen, insbesondere in Hannover, anspruchsvolle Restaurierungs- und Konservierungsprojekte an anerkannten Kulturdenkmälern. Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Stiftungen können fortlaufend Zuschüsse beantragen, sofern das Objekt akut gefährdet ist und eine herausragende kulturgeschichtliche Bedeutung besitzt. Gefördert werden Maßnahmen nach denkmalpflegerischen Prinzipien, von bauhistorischen Untersuchungen über denkmalpflegerische Dokumentationen bis hin zu direkten Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten. Antragstellende müssen eine umfassende Projektbeschreibung, Pläne, Kostenvoranschlag, Finanzierungs- und Zeitplan sowie fachliche Stellungnahmen einreichen und Eigenmittel in angemessenem Umfang nachweisen. Projekte dürfen erst nach Bewilligung oder mit schriftlicher Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns starten.

Die Auswahl erfolgt anhand klarer Bewertungskriterien: Dringlichkeit der Gefährdung, kulturhistorische Relevanz, Engagement der Denkmalbesitzer:innen und strikte Ausrichtung an denkmalpflegerischen Grundsätzen. Nicht gefördert werden Pflichtaufgaben des Eigentums, laufende Personal- oder Investitionskosten sowie bereits begonnene Maßnahmen ohne Genehmigung. Mit der Unterstützung durch die Wenger-Stiftung sollen zusätzliche Finanzierungsquellen mobilisiert und bedeutende Zeugnisse der Vergangenheit langfristig für die Nachwelt erhalten bleiben. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Dokumentation innerhalb von drei Monaten vorzulegen und ein Hinweisschild auf die Mitfinanzierung für mindestens fünf Jahre sichtbar anzubringen. Durch diese nachhaltige Förderung trägt die Stiftung maßgeblich zur Sicherung und Wiederherstellung wertvoller Denkmäler in Niedersachsen bei.

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