Förderung der Wilhelm Oberle-Stiftung (Menschen für Menschen)
Die gemeinnützige Wilhelm Oberle-Stiftung unterstützt Privatpersonen und Organisationen unbürokratisch und formlos bei lebensnotwendigen Bedarfen. Anfragen sind jederzeit per E-Mail möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Personen und Organisationen in Notlagen durch finanzielle Hilfen für lebensnotwendige Bedarfe.
Förderfähige Ausgaben
- Medizinische Versorgung
- Entschuldung
- Anschaffungen (z. B. Führerschein, Fahrzeug)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Kosten von inländischen Organisationen
- Inländische Aktivitäten im Bereich Entwicklungszusammenarbeit
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Lebensnotwendiger Bedarf
- Antragstellung nur über Dritte, z. B. Sozialberatungsstellen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formlose Voranfrage per E-Mail
- Nachweis des Bedarfs über eine Sozialberatungsstelle
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit des Bedarfs
- Lebensnotwendigkeit der Hilfe
Beschreibung
Die Wilhelm Oberle-Stiftung fördert deutschlandweit Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit unbürokratischen Zuschüssen zur Deckung lebensnotwendiger Bedarfe. Insbesondere in den Themenfeldern Soziales, Gesundheit, Migration, Kinder und Jugend, Entwicklungszusammenarbeit sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung bietet die Stiftung fortlaufende Fördermöglichkeiten. Anträge können formlos jederzeit über einen Drittkontakt, beispielsweise eine Sozialberatungsstelle, per E-Mail eingereicht werden. Im Fokus stehen dringende Notlagen wie medizinische Versorgung, Entschuldung oder notwendige Anschaffungen – etwa Führerschein oder Fahrzeug. Die Dringlichkeit des Bedarfs und die Lebensnotwendigkeit der beantragten Hilfe bilden zentrale Bewertungskriterien zur Entscheidung über die finanzielle Unterstützung.
Förderinteressierte sind Privatpersonen in schwierigen Lebenssituationen, darunter alte Menschen, Menschen mit Behinderung, Geflüchtete sowie Kinder und Jugendliche, ebenso wie gemeinnützige Träger, die in akuten Krisen Hilfestellung leisten. Ausschlusskriterien betreffen laufende Kosten inländischer Organisationen und nationale Entwicklungsaktivitäten. Für die Bewilligung ist neben der formlosen Voranfrage über Dritte der Nachweis des Bedarfs durch eine Sozialberatungsstelle erforderlich. Da die Stiftung ausschließlich Projekte mit unmittelbarem Nutzen für bedürftige Personen vor Ort unterstützt, erfolgt die Prüfung zügig und ohne festgesetzte Fristen – so können Hilfen genau dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden.
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