Zuschuss

Förderung des Aufbaus, Ausbaus sowie des Betriebs strategisch bedeutender Innovationscluster in Hessen (Innovationscluster)

Zuschuss zur Förderung von Aufbau, Ausbau und Betrieb strategisch wichtiger Innovationscluster in Hessen. Anträge können laufend bei der WIBank eingereicht werden.

Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Förderquote: 50%

Förderziel

Förderung des Aufbaus, Ausbaus und Betriebs von Innovationsclustern, die die Innovationstätigkeit von Unternehmen in Hessen anregen und stärken.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Cluster muss sich in Hessen befinden
  • Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein
  • Mitgliedsbeiträge müssen überwiegend von Mitgliedern aus der Wirtschaft gezahlt werden
  • Vergabe- und beihilferechtliche Bestimmungen (Art. 27 VO (EU) 651/2014 AGVO) sind einzuhalten

Beschreibung

Die Förderung richtet sich an Unternehmen, Konsortien sowie öffentliche Einrichtungen, die in Hessen strategisch bedeutsame Innovationscluster aufbauen, ausbauen oder betreiben möchten. Ziel ist es, die regionale Innovationskraft zu stärken und den Wissens- und Technologietransfer zwischen Wirtschaftspartner:innen zu intensivieren. Voraussetzung ist, dass das Clusterprojekt noch nicht gestartet wurde und der Großteil der Mitgliedsbeiträge von Akteur:innen der Wirtschaft stammt. Darüber hinaus müssen die vergabe- und beihilferechtlichen Bestimmungen nach Art. 27 VO (EU) 651/2014 (AGVO) eingehalten werden und das Vorhaben einen eindeutigen räumlichen Bezug zu Hessen aufweisen. Anträge können fortlaufend bei der WIBank eingereicht werden, wobei vorab eine Projektbeschreibung beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum vorzulegen ist.

Gefördert wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, der als Projekt- und Anteilfinanzierung vergeben wird. Die Förderquote ermöglicht eine spürbare Entlastung bei den Infrastruktur- und Verwaltungskosten und unterstützt die langfristige Betriebsaufnahme oder Erweiterung bestehender Clusterstrukturen. Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht nicht; die Zuwendungsentscheidung erfolgt auf Basis der Förderrichtlinie des Landes Hessen zur Innovationsförderung (StAnz. 52/2024, S. 1252). Die WIBank als zentrale Förderbank des Landes Hessens begleitet den gesamten Antragstellungsprozess und betreut die Mittelabrufe sowie den abschließenden Verwendungsnachweis.

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