Förderung des Besuchs von Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung
Förderung von qualitätsgesicherten Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung: 100 % Kurskostenübernahme bis max. 250 € (inkl. USt.). Anträge bis drei Monate nach Kurs möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Bereitstellung qualitätsgesicherter Kurse zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung und Unterstützung von Lehrlingen in förderbaren Lehrbetrieben.
Förderfähige Ausgaben
- Kurskosten bis max. € 250 inkl. USt.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kursbesuch 12 Monate vor bis max. 12 Monate nach Lehrzeitende
- Teilnahme an gemäß § 19c Abs. 1 Z 1-7 BAG genehmigten Kursen
- Lehrlinge in förderbaren Lehrbetrieben (ausgenommen Lehrlinge aus § 30 BAG, Gebietskörperschaften und politische Parteien)
Beschreibung
Die Förderung übernimmt als direkter Zuschuss 100 % der Kurskosten (inkl. USt.) bis maximal 250 € pro Kursteilnahme, um Lehrlingen den Besuch qualitätsgesicherter Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung zu ermöglichen. Anträge sind gebührenfrei und können bis zu drei Monate nach dem förderbaren Ereignis – dem Kursbesuch – gestellt werden. Förderfähig sind Kurse, die gemäß § 19c Abs. 1 Z 1–7 BAG genehmigt wurden und von Lehrlingen in förderbaren Lehrbetrieben besucht werden. Ausgenommen sind Lehrlinge aus § 30 BAG, Gebietskörperschaften und politische Parteien. Der Kursbesuch muss im Zeitraum von maximal 12 Monaten vor bis 12 Monaten nach Ende der Lehrzeit erfolgen, um die rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
Mit dieser Maßnahme zielt der Bund darauf ab, die Qualität der dualen Ausbildung nachhaltig zu steigern und den erfolgreichen Abschluss von Ausbildungswegen zu sichern. Durch die Übernahme der Kursgebühren werden finanzielle Hürden abgebaut und Lehrlinge gezielt in ihrer Prüfungsvorbereitung unterstützt. Die bundesweit unbefristet verfügbare Förderung erleichtert den Zugang zu professionellen Schulungsangeboten und fördert die Integration junger Fachkräfte in den Arbeitsmarkt. Als rechtliche Grundlage dienen das Berufsausbildungsgesetz (§ 19c BAG) sowie die dazugehörigen Förderrichtlinien. Insgesamt leistet das Programm einen wertvollen Beitrag zur Qualitätssteigerung in der Berufsausbildung und zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit.