Förderung des Besuchs von Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung
100 % Kostenübernahme für qualitätsgesicherte Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung bis maximal 250 € pro Kursteilnahme.
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Förderkriterien
Förderziel
Bereitstellung qualitätsgesicherter Kurse zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung und Unterstützung der Lehrlinge in förderbaren Lehrbetrieben.
Förderfähige Ausgaben
- Kurskosten (inkl. USt.)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Lehrling in förderbarem Lehrbetrieb
- Keine Förderung für Lehrlinge aus § 30 BAG, Gebietskörperschaften und politische Parteien
Beschreibung
Die bundesweit angebotene Förderung unterstützt die Teilnahme an qualitätsgesicherten Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung mit einem Zuschuss in Höhe von 100 % der Kurskosten. Pro Kursteilnahme werden bis zu 250 € (inklusive allfälliger Umsatzsteuer) übernommen. Ziel dieser Maßnahme ist die gezielte Stärkung des dualen Ausbildungssystems, indem Lehrlinge in förderfähigen Betrieben bestmöglich auf die Abschlussprüfung vorbereitet werden. Die Bereitstellung fachlich geprüfter und anerkannt hochwertiger Kurse ermöglicht eine nachhaltige Steigerung der Erfolgsquoten bei Lehrabschlussprüfungen und trägt zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit bei.
Die Förderung richtet sich an Lehrlinge in privatwirtschaftlichen Unternehmen, ausgenommen sind Auszubildende gemäß § 30 BAG, Gebietskörperschaften sowie politische Parteien. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich, da keine festen Fristen vorgesehen sind. Förderberechtigt sind sowohl Einzelpersonen als auch Betriebe, die ihren Lehrlingen den Kursbesuch ermöglichen. Als förderfähige Ausgaben gelten ausschließlich die Kursgebühren inklusive Umsatzsteuer. Die Abwicklung erfolgt unbürokratisch über die zuständigen Stellen, wobei dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus die Qualitätssicherung in der betrieblichen Lehrlingsausbildung obliegt. Die Maßnahme wird auf Basis von § 19c BAG durchgeführt und gewährt allen berechtigten Teilnehmenden eine vollständige Kostendeckung bis zur festgelegten Höchstsumme.
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