Förderung des betreuten Wohnens
Das Programm unterstützt hilfs-, betreuungs- und pflegebedürftige Personen in Tirol durch Bereitstellung barrierefreier Mietwohnungen und qualifiziertem Betreuungspersonal, um ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden möglichst lange zu erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist der möglichst lange Erhalt einer selbstständigen Lebensführung in den eigenen vier Wänden durch Bereitstellung barrierefrei ausgestatteter und leistbarer Mietwohnungen sowie den Einsatz qualifizierter Betreuungskräfte, um die Selbständigkeit aktiv zu fördern und eine frühzeitige Heimaufnahme zu verzögern.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für barrierefreie Mietwohnungen
- Personalkosten für qualifiziertes Betreuungspersonal
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder nach Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz gleichgestellte Personen
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Bezug eines Pflegegeldes nach dem Bundespflegegeldgesetz der Stufen 1 – 7 oder gestellter Pflegegeldantrag
- Personen ohne Pflegegeldbezug mit bestätigtem Hilfs-, Betreuungs- oder Pflegebedarf
- Personen ohne Pflegegeldbezug mit sozialer Indikation, die ein selbständiges Leben nicht mehr ermöglichen lässt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vor- und Zuname
- Versicherungsnummer
- Geburtsdatum
- letzte Wohnadresse vor Wechsel ins Betreute Wohnen
- Staatsangehörigkeit
- Familienstand/Lebensumstände
- Pflegegeldbescheid
- pflegefachliche Bestätigung oder Einkommensnachweis bei sozialer Indikation
- Nachweis der Wohnungskosten (Miete, Betriebskosten) und Pauschalen fürs Betreute Wohnen
- Angaben über verpflichtende Unterhaltsleistungen
Beschreibung
In Tirol steht hilfs-, betreuungs- und pflegebedürftigen Personen eine zielgerichtete Förderung zur Verfügung, die barrierefreie und kostengünstige Mietwohnungen mit qualifiziertem Betreuungspersonal kombiniert. Durch den Zuschuss werden die Wohnkosten sowie die Ausgaben für fachlich geschultes Betreuungspersonal abgedeckt, um den selbstständigen Verbleib in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen und eine vorzeitige Heimaufnahme zu verzögern. Die Initiative trägt dazu bei, die Selbstbestimmung sowie das Wohlbefinden der Antragstellenden zu stärken und langfristig eine hohe Lebensqualität sicherzustellen. Fortlaufende Fördermöglichkeiten bieten Kontinuität, während die Einbindung in bestehende Versorgungsstrukturen des Landes Tirol eine fachliche Begleitung gewährleistet.
Förderberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Tirol, die Pflegegeld der Stufen 1–7 beziehen oder einen entsprechenden Antrag gestellt haben sowie jene ohne Pflegegeldbezug mit nachgewiesenem Hilfs-, Betreuungs- oder Pflegebedarf bzw. sozialer Indikation. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung nach Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz. Anträge können jederzeit ab dem 01.07.2019 eingereicht werden. Benötigt werden u. a. Nachweise zu Versicherungsnummer, Pflegegeldbescheid, Wohnadresse, Einkommens- und Wohnkosten sowie eine pflegefachliche Bestätigung bei fehlendem Pflegegeldbezug. Die Förderung erstreckt sich auf Miet- und Betriebskosten barrierefreier Wohnungen sowie Personalaufwendungen für Betreuungskräfte. Durch diese umfassende Unterstützung bleibt Menschen in Tirol ein eigenbestimmtes und würdiges Leben in ihrem vertrauten Umfeld erhalten.
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