Zuschuss

Förderung des Erwerbs einer Wohnung S.WFG 2025 - Kauf- und Mietkaufförderung

Einmalzuschuss und optionaler Annuitätenzuschuss für den Erwerb neu errichteter Wohnungen im Bundesland Salzburg. Förderung für Käufe in Gebäuden mit mindestens drei Wohnungen oder Baulandsicherungsmodellen. Start ab 01.01.2025, Anträge jederzeit möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Fördersumme: 52.000 € bis 80.000 € einmaliger Zuschuss (staffelbar nach Personenanzahl), optional Annuitätenzuschuss bis 500 € mon...

Förderziel

Förderung des Erwerbs von neu errichteten Wohnungen im Bundesland Salzburg, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und Familien sowie Einzelpersonen den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern.

Förderfähige Ausgaben

  • Kaufpreis der Wohnung
  • Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragung etc.)
  • Errichtungskosten bei Neubau

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rückwirkende Kosten
  • Schuldenausgleich

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestens 30 % Fremdmittel an der Gesamtfinanzierung
  • Verkäufer ist Bauträger nach den Bestimmungen der Wohnbauförderung
  • Bauvollendungsanzeige nicht älter als drei Jahre
  • Wohnungsübergabe max. zwölf Monate vor Antrag oder Ersterwerb
  • Gebäude mit mindestens drei Wohnungen oder Baulandsicherungsmodell
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Erklärung des Bauträgers
  2. Finanzierungsplan Eigentumsförderung
  3. Leitfaden zur Antragstellung Kaufförderung
  4. Bauträgererklärung 2025
  5. Kaufanbot bzw. Kaufvertrag
  6. Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
  7. Meldebestätigung
  8. Fertigstellungsenergieausweis
  9. Übergabeprotokoll

Beschreibung

Die Förderung unterstützt privat Interessierte im Bundesland Salzburg beim Erwerb neu errichteter Wohnungen in Gebäuden mit mindestens drei Einheiten oder im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells. Neben einem einmaligen Zuschuss von 52.000 € bis 80.000 € – gestaffelt nach Personenanzahl und Familiensituation – kann unter bestimmten Voraussetzungen ein zusätzlicher, unverzinslicher Annuitätenzuschuss von bis zu 500 € monatlich zur Darlehensrückzahlung beantragt werden. Förderwürdig sind Personen oder Haushalte, die als „begünstigte Person“ anerkannt sind, bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und ein Mindestmaß an Fremdmitteln (mindestens 30 % der Gesamtfinanzierung) vorweisen. Weitere Voraussetzungen betreffen die Verkäufer:innen (Bauträgerstatus), ein höchstens drei Jahre altes Bauvollendungsdatum, eine Wohnungsübergabe nicht älter als zwölf Monate sowie einen durchschnittlichen Grundstücksbedarf von unter 400 m² je Wohneinheit. Förderfähige Ausgaben umfassen den reinen Kaufpreis, anfallende Nebenkosten und Errichtungskosten bei Neubauten; rückwirkende Kosten oder Schuldenausgleich sind ausgeschlossen.

Anträge können ab 1. Jänner 2025 jederzeit gestellt werden und bleiben bis auf Weiteres offen. Für die Antragstellung kommt der Online-Assistent zum Einsatz, wobei Bauträger:innen einen Einstiegslink oder eine Assistentennummer bereitstellen. Erforderlich sind u. a. die unterschriebene Bauträgererklärung, ein detaillierter Finanzierungsplan, der Kaufanbot bzw. -vertrag, Einkommensnachweise, Meldebestätigung, Fertigstellungsenergieausweis sowie Übergabeprotokoll. Nach positiver Prüfung erfolgt zunächst ein Förderanbot, nach Wohnungsübergabe und Eintragung der entsprechenden Grundbuchsicherheiten die Förderungszusicherung und Auszahlung. Zuständige Förderstelle ist die Wohnbauabteilung der Salzburger Landesregierung; eine gebührenfreie Beratung zur Antragserstellung und Energieausweis-Abstimmung wird angeboten.

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