Förderung des Fachbereiches „Regionales Mobilitätsmanagement“
Flächendeckendes regionales Mobilitätsmanagement in Oberösterreich, angeboten von der Regionalmanagement OÖ GmbH und kostenlos für oö. Gemeinden. Jährliche Antragstellung durch die RMOÖ GmbH möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Gemeinden in Oberösterreich bei Mobilitätsfragen, Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität und Beratung zu landesweiten Förderprogrammen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung durch die RMOÖ GmbH beim Land Oberösterreich
- Abgestimmtes jährliches Arbeitsprogramm mit dem Fördergeber
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Arbeitsprogramme der Mobilitätsmanagerinnen und -manager
Beschreibung
Die Förderung des regionalen Mobilitätsmanagements in Oberösterreich bietet Gemeinden eine flächendeckende und kostenfreie Beratung zu Infrastruktur, Smart Cities & Regionen sowie Digitalisierung und Städtebau. Träger:innen des Programms sind die Regionalmanagement OÖ GmbH und das Land Oberösterreich, die gemeinsam ein abgestimmtes Jahresarbeitsprogramm entwickeln. Ziel ist die Unterstützung öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen bei der Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Nahmobilität. Mit fachlicher Begleitung durch Mobilitätsmanager:innen vor Ort werden innovative Konzepte erarbeitet, die nachhaltige Verkehrsstrukturen fördern und die Vernetzung zwischen Gemeinden optimieren. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und trägt dazu bei, regionale Potenziale bestmöglich auszuschöpfen.
Interessiert sind alle oberösterreichischen Gemeinden, die im Rahmen des regionalen Mobilitätsmanagements betreut werden. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die jährliche Antragstellung durch die Regionalmanagement OÖ GmbH beim Land Oberösterreich sowie ein gemeinsam mit der Fördergeberin abgestimmtes Arbeitsprogramm. Für die Einreichung sind ein formeller Förderantrag und die detaillierten Arbeitsprogramme der Mobilitätsmanager:innen einzureichen. Die Beantragung startet jeweils am 1. Januar eines Jahres und erfolgt fortlaufend bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens. Durch die kontinuierlichen Fördermöglichkeiten können Kommunen langfristig von fachkundiger Begleitung profitieren und zukunftsweisende Mobilitätslösungen entwickeln.
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