Förderung des Fischereiwesens in Kärnten
Förderung für Fischereiberechtigte und Fischereirevierverbände in Kärnten zur Verbesserung von Fischlebensräumen, Bestandsstärkung und Unterstützung wissenschaftlicher Untersuchungen. Anträge bis Ende Februar eines jeden Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung zielt darauf ab, die Lebensräume von Fischen in Kärnten zu verbessern, einem Rückgang der Fischbestände entgegenzuwirken und wissenschaftliche Untersuchungen im Fischereiwesen zu unterstützen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektantrag
- Förderungszusage
- Projektabnahme durch Sachverständigen
- Einreichung detaillierter Projektunterlagen und Finanzpläne bis Ende Februar
- Eigenleistung von mindestens 50% der Projektkosten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Detaillierte Projektunterlagen
- Finanzpläne
Beschreibung
Die Fördermaßnahme in Kärnten richtet sich an Privatpersonen, Interessenverbände oder Fischereirevierverbände und wird als Zuschuss fortlaufend angeboten. Sie unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Fischlebensräume, zur Bestandsstärkung einheimischer Fischarten und zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen. Antragsberechtigte reichen bis spätestens Ende Februar eines jeden Jahres einen detaillierten Projektantrag samt Finanzplan und einer Bestätigung durch eine:n Sachverständige:n bei den zuständigen Fischereirevierausschüssen ein; zusätzlich ist eine Eigenleistung von mindestens 50 % der Projektkosten vorzusehen. Im Anschluss erfolgt die fachliche Stellungnahme der Ausschüsse bis Ende April, gefolgt von einer Beratung im Landesfischereibeirat. Ziel dieser Direktförderung ist die nachhaltige Wiederherstellung ökologisch wertvoller Gewässerstrukturen.
Das Programm deckt die Themenfelder Umwelt- und Naturschutz, Forschung & Innovation, Landwirtschaft & ländliche Entwicklung sowie Energieeffizienz & Klimaschutz ab und gewährt eine Förderquote von 50 % der anerkannten Ausgaben. Erforderliche Unterlagen umfassen umfassende Projektbeschreibungen und Finanzpläne, die nach positiver Förderzusage zur Auszahlung detaillierter Rechnungen vorgelegt werden. Die Förderungsabwicklungsstelle der Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum des Amtes der Kärntner Landesregierung sorgt für die Kontrolle der Mittelverwendung und begleitet die Antragstellenden während des gesamten Prozesses. Interessierte Teilnehmer:innen erhalten weiterführende Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung direkt bei der zuständigen Abteilung des Landes Kärnten.