Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)
Zuschuss für die Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Mecklenburg-Vorpommern mit 557,00 € pro Teilnehmenden und Monat. Anträge können vor Projektbeginn beim Landesamt für Gesundheit und Soziales eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Träger bei Maßnahmen zur Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) mit dem Ziel, das ökologische Engagement von jungen Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zu fördern und praktische Erfahrungen in Natur- und Umweltschutz, Land- und Forstwirtschaft sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung zu vermitteln.
Förderfähige Ausgaben
- Teilnehmervergütung
- Personalausgaben der pädagogischen Betreuer
- Sachausgaben
- Indirekte Ausgaben
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zulassung als Träger des FÖJ nach den Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) in Mecklenburg-Vorpommern
- Einhaltung der Bestimmungen des JFDG während der Projektdurchführung
- Durchführung des Projekts und Betreuung von mindestens 40 Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern
- Kein Einsatz von Freiwilligen in der eigenen Organisation
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis über die Zulassung als Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres in Mecklenburg-Vorpommern
- Erklärung über die Einhaltung der Durchführungsbestimmungen des JFDG
- Nachweis über Sitz des Trägers in Mecklenburg-Vorpommern
- Nachweis über Betreuung von mindestens 40 Jugendlichen
- Nachweis über Anerkennung und Betreuung der Einsatzstellen
- Nachweis der Zertifizierung als Bildungszentrum für Nachhaltigkeit
Beschreibung
Beschreibung der Förderung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Bildungseinrichtungen und öffentliche Träger:innen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss für das Freiwillige Ökologische Jahr. Mit einem Förderbetrag von 557 € pro Teilnehmenden und Monat werden Maßnahmen in den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung kofinanziert. Ziel ist, das ökologische Engagement junger Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zu stärken und ihnen durch praktische Erfahrungen in Land- und Forstwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz eine fundierte Orientierung für ihre persönliche und berufliche Zukunft zu bieten. Die Projektdauer beträgt in der Regel 12 Monate, der Programmbeginn ist jeweils zum 1. September eines Jahres. Anträge können jederzeit vor Vorhabensbeginn beim Landesamt für Gesundheit und Soziales eingereicht werden, da die Förderung fortlaufend verfügbar ist.
Fördervoraussetzungen & Antragsunterlagen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Bildungsträger:innen mit Zulassung nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz in Mecklenburg-Vorpommern. Voraussetzung ist die Durchführung des Programms in Einsatzstellen innerhalb des Bundeslands und die Betreuung von mindestens 40 Jugendlichen. Ausgeschlossen ist der Einsatz von Freiwilligen in der eigenen Organisation. Förderfähige Ausgaben umfassen Teilnehmer:innenvergütung, Personalausgaben pädagogischer Betreuer:innen, Sach- sowie indirekte Ausgaben. Zur Antragstellung zählen Nachweise über die JFDG-Zulassung, die Einhaltung der Durchführungsbestimmungen, den Trägersitz in Mecklenburg-Vorpommern, die Betreuungskapazitäten, die Anerkennung der Einsatzstellen und die Zertifizierung als Bildungszentrum für Nachhaltigkeit. Interessierte Institutionen erhalten auf diesem Weg eine verlässliche Planungshilfe für eine praxisorientierte und nachhaltige Bildungsarbeit.