Förderung des internationalen Jugendaustauschs
Zuschüsse für Maßnahmen zur Friedenserziehung und Völkerverständigung im internationalen Jugendaustausch in Schleswig-Holstein. Anträge sind bis zum 01.03. eines Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Maßnahmen zur Begegnung junger Menschen aus Schleswig-Holstein mit jungen Menschen aus EU- und Ostsee-Anrainerstaaten zur Förderung von Verständigung, Friedenserziehung und Völkerverständigung im internationalen Jugendaustausch.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Angemessene Eigenbeteiligung
- Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung der Teilnehmenden
- Darstellung von Schwerpunkten und Zielen im Antrag und Berichterstattung über Ergebnisse
Beschreibung
Das Land Schleswig-Holstein stellt im Rahmen eines Zuschussprogramms finanzielle Mittel für internationale Jugendbegegnungen bereit, um die Verständigung, Friedenserziehung und Völkerverständigung junger Menschen zu fördern. Gefördert werden Maßnahmen, bei denen Jugendliche aus Schleswig-Holstein mit Gleichaltrigen aus EU- und Ostsee-Anrainerstaaten zusammenkommen. Antragsberechtigt sind Bildungseinrichtungen, öffentliche und gemeinnützige Träger der Jugendhilfe sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden. Das Programm richtet sich insbesondere an Organisationen, die fachliche Austauschprojekte, interkulturelle Workshops oder Sondermaßnahmen im Ostseeraum durchführen. Projektvorhaben können bis zum 01. März eines Jahres beantragt werden, wobei die Bewilligung vor Beginn der Maßnahme erfolgen muss.
Der Zuschuss deckt einen Teil der anfallenden Kosten ab; Träger:innen sind zu einer angemessenen Eigenbeteiligung verpflichtet. Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis einer Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung für alle Teilnehmenden sowie eine transparente Darstellung von Schwerpunkten und Zielen im Antrag. Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis mit einer Ergebnisdarstellung vorzulegen, in dem die Zielerreichung und die pädagogischen Effekte dokumentiert werden. Durch diese Anforderungen wird die Qualitätssicherung gewährleistet und eine nachhaltige Wirkung im Sinne eines friedensorientierten Miteinanders junger Menschen über Grenzen hinweg sichergestellt.