Förderung des Landes Tirol für die Entwicklung von Strategien für Planungsverbände
Förderung für Planungsverbände in Tirol zur Ausarbeitung raumordnungsrelevanter Projekte (Pläne, Richtlinien, Strategien, Studien) mit 30 % der Kosten, maximal € 30.000 (PV Innsbruck und Umgebung bis € 60.000). Formloses Ansuchen bis 30.12.2030 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Ausarbeitung von raumordnungsrelevanten Projekten (Raumordnungspläne, Richtlinien, Strategien, Studien und dergleichen) auf Planungsverbandsebene einschließlich der hierzu erforderlichen Bestandsaufnahmen und Analysen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Prozessbegleiter/Moderatoren
- Kosten für Bestandsaufnahmen und Analysen
- Kosten für die Ausarbeitung von Raumordnungsplänen, Richtlinien, Strategien und Studien
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfüllung der Förderrichtlinien im Regierungsbeschluss zur Gewährung einer Förderung von raumordnungsrelevanten Projekten auf Planungsverbandsebene
- Einbeziehung aller Gemeinden des Planungsverbandes in die Planungen und Strategieentwicklung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloses Ansuchen
Bewertungskriterien
- Gemeinsames Projekt aller Gemeinden eines Planungsverbandes
- Einhaltung der Förderrichtlinien laut Regierungsbeschluss
Beschreibung
Das Land Tirol unterstützt Planungsverbände bei der Entwicklung raumordnungsrelevanter Projekte durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden Studien, Richtlinien, Strategien und Raumordnungspläne einschließlich der notwendigen Bestandsaufnahmen und Analysen. Für planungsverbandsübergreifende Vorhaben in der Region Innsbruck und Umgebung liegt das Fördermaximum bei 60.000 Euro, andernorts bei 30.000 Euro. Ziel ist es, eine fundierte Grundlage für eine nachhaltige Infrastruktur-, Regional-, Städtebau- sowie Landwirtschafts- und ländliche Entwicklungsplanung auf Ebene mehrerer Gemeinden zu schaffen.
Förderberechtigt sind ausschließlich öffentliche Planungsverbände, die alle Mitgliedsgemeinden aktiv in den Planungs- und Strategieentwicklungsprozess einbinden. Anträge können formlos bis zum 30. Dezember 2030 beim Land Tirol eingereicht werden. Förderfähig sind unter anderem Honorarkosten für Prozessbegleiter:innen, Moderation, Bestandsaufnahmen sowie die Ausarbeitung der eigentlichen Planungsunterlagen. Die Auswahl erfolgt auf Basis der Einhaltung der Förderrichtlinien und eines gemeinsamen Projekts aller beteiligten Gemeinden. Nach Projektabschluss wird die Leistungskontrolle anhand der vorgelegten Rechnungen und Ergebnistiefen durchgeführt.
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