Zuschuss

Förderung des Landesfeuerwehrverbandes

Direkte Förderung des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark mit Mitteln aus der Feuerschutzsteuer zur Sicherstellung des Betriebs der Feuerwehr- und Zivilschutzschule, der Landesleitzentrale sowie zur Bedeckung von Beiträgen und zur Unterstützung der Verbandstätigkeit. Auszahlung erfolgt quartalsweise.

Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.10.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark

Förderziel

Auf Basis des Vertrages zwischen dem Land Steiermark und dem Landesfeuerwehrverband werden Mittel aus der Feuerschutzsteuer dem Landesfeuerwehrverband zur Selbstverwaltung übertragen. Diese Mittel werden u.a. für die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark, einschließlich des Aufwandes der Landesleitzentrale, zur Bedeckung des Beitrages an den Verein "Landesstelle für Brandverhütung" und zur Unterstützung des Landesfeuerwehrverbandes bei der Erfüllung seiner Aufgaben verwendet.

Förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark
  • Kosten für den Betrieb der Landesleitzentrale
  • Beitragszahlungen an den Verein "Landesstelle für Brandverhütung"
  • Aufwendungen zur Unterstützung der Verbandstätigkeiten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Aufrechterhaltung des Vertrages zwischen dem Land Steiermark und dem Landesfeuerwehrverband über die Bewirtschaftung der Mittel aus der Feuerschutzsteuer

Beschreibung

Die Förderung des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark stellt eine kontinuierliche Zuschussmaßnahme dar, die öffentliche Einrichtungen im Bereich Katastrophenschutz sowie Arbeit & Soziales adressiert. Auf Basis des zwischen dem Land Steiermark und dem Landesfeuerwehrverband geschlossenen Vertrages werden Mittel aus der Feuerschutzsteuer zur Selbstverwaltung übertragen. Diese fließen vorrangig in die Deckung der Betriebskosten der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark und den Betrieb der Landesleitzentrale. Darüber hinaus dienen die Mittel der Begleichung von Beiträgen an den Verein „Landesstelle für Brandverhütung“ sowie der Unterstützung feuerwehrfachlicher Aufgaben und Verbandstätigkeiten des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise nach Eingang der Feuerschutzsteuermittel beim Land (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember), wodurch eine zeitnahe Liquiditätssicherung gewährleistet wird.

Voraussetzung für die Zuwendung ist die Aufrechterhaltung des bestehenden Vertragswerks zur Bewirtschaftung der Feuerschutzsteuermittel. Antragsfristen bestehen de facto kontinuierlich, da der Vertrag seit 15. Oktober 2013 unbefristet gilt. Im Rahmen der Vergabe üben Vertreter:innen aus politischen Büros, Gemeindereferent:innen, des Landesfeuerwehrverbandes sowie des Landesfeuerwehrinspektorates Aufsichtsfunktionen aus und wirken in einschlägigen Gremien mit. Ziel ist die Gewährleistung eines fachgerechten und wirtschaftlichen Einsatzes der Mittel zur Stärkung der Aus- und Fortbildungsinfrastruktur sowie zur Unterstützung koordinierter Katastrophenschutzmaßnahmen in der Steiermark.

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